Beschlussvorlage - GV Ziero/19/13035
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 85/17 "Erschließung Gewerbegebiet Wismar West II"
Hier: Stellungnahme als Nachbargemeinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Zierow
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Entscheidung
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09.01.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer direkten Straßenverbindung zwischen der Westtangente und dem Gewerbegebiet Wismar West geschaffen werden.
Hierzu ist ausgehend vom Verkehrsknotenpunkt Lübsche Straße/ Straße An der Lübschen Burg eine neue Verkehrstrasse mit Anbindung an die Straßen Werftstraße und Wendorfer Weg auszuweisen.
Die in dem Bereich durch die Kleingartenanlage führende und zur Erschließung der Dauerkleingärten dienende vorhandene überregional bedeutsame Fuß- und Radwegeverbindung (Schwarzer Weg) als Teil des Ostseeküsten-Radwanderfernweges zwischen dem Knotenpunkt Werftstraße/ Lübsche Straße und dem Seebad Wendorf ist zu erhalten und in die weitere Planung einzubeziehen.
Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, die nicht für die Errichtung des Straßenkörpers einschließlich seiner Nebenanlagen benötigt und als Verkehrsfläche festgesetzt werden, sind im Bebauungsplan entsprechend der derzeitigen Nutzung (Gewerbegebiet bzw. Grünfläche (Gartenanlage)) festzusetzen. Die Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes ist im weiteren Planverfahren anzupassen.
Die Nachbargemeinden werden um Stellungnahme gebeten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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x | Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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362,2 kB
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