Beschlussvorlage - GV Ziero/19/13035

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer direkten Straßenverbindung zwischen der Westtangente und dem Gewerbegebiet Wismar West ge­schaffen werden.

Hierzu ist ausgehend vom Verkehrsknotenpunkt Lübsche Straße/ Stra­ße An der Lübschen Burg eine neue Verkehrstrasse mit Anbindung an die Straßen Werftstraße und Wendorfer Weg auszuweisen.

Die in dem Bereich durch die Kleingartenanlage führende und zur Er­schließung der Dauerkleingärten dienende vorhandene überregional bedeutsame Fuß- und Radwegeverbindung (Schwarzer Weg) als Teil des Ostseeküsten-Radwanderfernweges zwischen dem Knotenpunkt Werftstraße/ Lübsche Straße und dem Seebad Wendorf ist zu erhalten und in die weitere Planung einzubeziehen.

Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, die nicht für die Errichtung des Straßenkörpers einschließlich seiner Ne­benanlagen benötigt und als Verkehrsfläche festgesetzt werden, sind im Bebauungsplan entsprechend der derzeitigen Nutzung (Gewerbege­biet bzw. Grünfläche (Gartenanlage)) festzusetzen. Die Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes ist im weiteren Plan­verfahren anzupassen.

Die Nachbargemeinden werden um Stellungnahme gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Zierow beschließt zum Bebauungsplan Nr. 85/17 "Erschließung Gewerbegebiet Wismar West II" weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Zierow werden durch diese Planungen nicht berührt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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