Beschlussvorlage - GV Hokir/19/13022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen beabsichtigt die Nutzung des ehemals für die Jugendherberge genutzten Gebäudes nördlich der Dorfstraße für Zwecke des Gemeinbedarfs.

 

Die Fläche ist darüber hinaus für die Umfahrt und Buswendeschleife erforderlich. Die Gemeinde wird das Verkehrskonzept bezüglich der Befahrung der Straße zwischen dem Campingplatz „Liebeslaube“ und der Ortslage Beckerwitz Ausbau ändern. Es ist zukünftig nur die Befahrung in einer Richtung vorgesehen. Deshalb ist zwingend eine Wendeanlage zum Beispiel für Busse erforderlich. Diese ist in der Vergangenheit auch entsprechend genutzt worden. Unter Berücksichtigung der bis dato bestehenden Nutzungsverhältnisse und Eigentumsverhältnisse bestand für die Gemeinde kein Regelungsbedarf. Nunmehr besteht der entsprechende Regelungsbedarf für die Sicherung der Buswendemöglichkeit. Eine neue Wendeanlage ist nicht vorgesehen. Das Durchfahren zwischen dem Campingplatz „Liebeslaube“ und der Ortslage Beckerwitz Ausbau in beide Richtungen ist zukünftig nicht mehr vorgesehen und wird entsprechend durch die Gemeinde abgeändert. 

 

Zusätzlich sollen die Flächen im Plangeltungsbereich für Gemeinbedarfseinrichtungen genutzt werden. Es sollen Möglichkeiten für den Jugendclub geschaffen werden. Die Nutzung im Feuerwehrgebäude in der Gemeinde Hohenkirchen in Beckerwitz ist ausschließlich auf die Nutzung durch die Feuerwehr zu begrenzen. Deshalb bietet sich die Nutzung des Gebäudes für die Aufnahme von Gemeinbedarfsfunktionen an. Neben dem Jugendclub könnte die Einrichtung auch generationsübergreifend für Senioren genutzt werden. Auch hier besteht Bedarf in der Gemeinde. Ebenso können Sitzungen der Gemeindevertretungen abgehalten werden.

 

Der Bedarf an Gemeinbedarfseinrichtungen könnte somit in der Gemeinde durch den Standort in Beckerwitz Ausbau ergänzt und arrondiert werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 für einen Teilbereich in Beckerwitz Ausbau – Bereich der ehemaligen Jugendherberge nördlich der Straße „Zur Wiek“.

 

 

  1. Die Planbereichsgrenzen sind den beigefügten Übersichten zu entnehmen. 

Der Plangeltungsbereich wird begrenzt:

-          im Norden, Nordosten

und Nordwesten: durch Flächen für die Landwirtschaft,

-          im Süden: durch die Straße “Zur Wiek.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für:

-          die dauerhafte Sicherung der Wendeanlage für den ÖPNV,

-          die Nutzung des Gebäudes zu Zwecken des Gemeinbedarfs, als Jugendclub, Seniorenreinrichtung, Veranstaltungsraum für die Gemeinde und die Gemeinde-vertretung sowie deren nachfolgende Fachgremien.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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