Beschlussvorlage - GV Hokir/19/13021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In Vorbereitung der anstehenden Kommunalwahl hat eine Prüfung der Beschlüsse, die zur Vorbereitung der Kommunalwahl im Jahr 2014 gefasst worden sind, stattgefunden. Dabei wurde festgestellt, dass der Beschluss zur Festlegung der Wahlbereichseinteilung sich konkret nur auf die Kommunalwahl im Jahr 2014 bezogen hat. Demzufolge bedarf es einer neuen Beschlussfassung der Gemeindevertretung nach § 61 Absatz 3 Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V (LKWG M-V) über die Festlegung der Wahlbereichseinteilung.

 

Hierbei ist dringend zu beachten, dass dieser Beschluss unverzüglich und insbesondere vor der öffentlichen Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters zur Einreichung der Wahlvorschläge gemäß § 14 LKWG M-V zu fassen ist. Da in dieser Kürze kein Beschluss mehr gefasst werden konnte, wurde eine Eilentscheidung des Bürgermeisters herbeigeführt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen bestätigt die anliegende Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 03. Januar 2019 zur Festlegung der Wahlbereichseinteilung von Wahlen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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