Beschlussvorlage - GV Damsh/18/12990

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 05. April 2017 wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, dass ein Heraldiker beauftragt werden soll, ein genehmigungsfähiges Wappen für die Gemeinde zu erstellen.

 

Ein Angebot vom 06. Dezember 2018 liegt nun von dem Heraldiker Herrn Michael Zapfe dem Amt Klützer Winkel vor.

 

Für die Erstellung eins genehmigungsfähigen Wappens entsprechend des Angebotes belaufen sich die Kosten wie folgt:

 

  • Vergütung für Entwurfs- und Entwicklungsarbeiten1.030,41 €
  • Vergütung für Reinzeichnungen, Nutzungsrechtseinräumung,

Bereitstellung der Unterlagen für das Genehmigungsverfahren3.091,23 €

 

Die Vergütung für die Entwurfs- und Entwicklungsarbeiten wird nach Vorlage des Entwurfes fällig. Die Vergütung für die Reinzeichnungen, Nutzungsrechtseinräumung und Bereitstellung der Unterlagen für das Genehmigungsverfahren fällt erst nach der Genehmigung an. So ist eine Erfolgsgarantie für die Gemeinde gewährleistet.

 

Der Heraldiker räumt der Gemeinde zusätzlich noch einen zusätzlichen Rabatt in Höhe von 20 % ein, sobald Elemente des bestehenden Wappens für den Entwurf des neuen Wappens verwendet werden darf.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Damshagen beschließt den Heraldiker Herrn Michael Zapfe entsprechend des Angebotes vom 06. Dezember 2018 zu beauftragen, ein genehmigungsfähiges Wappen für die Gemeinde Damshagen zu erstellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: Vergütung für den Entwurf im Haushalt 2018 unter 03-11402-56290000; Vergütung für die Rechte im Haushalt 2019 eingeplant

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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