Beschlussvorlage - GV Bolte/19/13020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit E-Mail-Schreiben vom 27. Dezember 2018 hat die Fraktion Gniwotta/Grollmisch einen Eilantrag an die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen gestellt. Es soll über die Einlegung eines Widerspruchs zum Beschluss des Amtsausschusses vom 10. Dezember 2018 § 127 (6) KV M-V über die Erhöhung der Amtsumlage entschieden werden. Das Schreiben wird als Anlage beigefügt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, Widerspruch gegen den Beschluss des Amtsausschusses vom 10.12.2018 – Erhöhung der Amtsumlage – einzulegen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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