Beschlussvorlage - GV Ziero/18/13007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im vergangenen Jahr haben sich die Gremien der Gemeinde Zierow erstmals mit einem Maßnahmeplan für das anstehende Flurneuordnungsverfahren der Gemeinde Zierow auseinandergesetzt. Dabei wurden folgende Maßnahmen zur Aufnahme in das Flurneuordnungsverfahren beschlossen:

 

1. Wegenetz Ritenkoppel vom Campingplatz bis Fliemstorf einschl. ggf.

mögliche Strandzugänge

2. Weg am Strand nach Hohen Wieschendorf

3. Zierow – Landstorf – Silo (K22)

4. Ziegelei – Proseken mit zwei Brücken/Durchlässen (Waldweg)

5. Radweg nach Proseken (K22)

6. Radweg nach Hoben (K22)

7. Dorfplatz

8. LWB Zierow – Eggerstorf

9. LWB Stadtweg – Proseken – Silo (K22)

10. Umfahrung zur verkehrlichen Entlastung des Ortskerns, Bewertung im Rahmen des Tourismuskonzeptes; parallel ab Sportplatz in Richtung Poeler Drift Weiterführung Richtung Strand Zierow unklar

11. Wanderweg/Unterhaltungsweg entlang zum Zierower Bach

12. Wanderweg/Unterhaltungsweg entlang Beckerwitzer Graben von Eggerstorf

13. B-Plan Am Strand

14. B-Plan Gutshaus

15. Gemeindezentrum

16. Sportplatz

17. Ökologisierung des Zierower Bachs

 

Daraus ergibt sich für die Gemeinde eine weitere Möglichkeit zum Einsatz von Fördermitteln für betroffene Infrastrukturen. Somit wäre es wichtig, die notwendigen Maßnahmen in einem Prozess zusammenzutragen und nach Prioritäten zu ordnen. Die Aufstellung kann entsprechend beraten werden und wenn erforderlich beliebig erweitert werden. Am 31. Januar 2019 findet die erste Sitzung der Teilnehmergemeinschaft zum Flurneuordnungsverfahren im Gemeindezentrum Zierow statt. Hierfür ist es vom Vorteil, wenn die Maßnahmen mit Priorität grob gelistet sind.

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, folgende Maßnahmen zur Aufnahme in das Flurneuordnungsverfahren und legt die nachfolgenden Prioritäten fest:

 

1. ……………

2. ……………

3. ……………

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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