Mitteilungsvorlage - V Klütz/18/12795-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für den Lenorenwald, als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung wird gemäß § 9 der Landesverordnung über die Natura 2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag des StALU Westmecklenburg ein Managementplan aufgestellt.

 

Der Plan besteht aus einem fachlichen Grundlagenteil, in dem die maßgeblichen Schutzobjekte (Lebensraumtypen und ggf. vorkommende Arten) beschrieben und die gebietsspezifischen Erhaltungsziele konkretisiert werden sowie aus einem konsensorientierten Maßnahmen- und Umsetzungsteil, in dem die Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen festgelegt werden, mit denen die Erhaltungsziele erreicht werden sollen.

Im Rahmen einer Vorzeitigen Beteiligung wurde bereits eine Stellungnahme der Stadt Klütz abgegeben. Bestandteil dieser Stellungnahme war die Bitte um Berücksichtigung der Bestandsschutzsicherung für alle bestehenden Wander- Rad- und Reitwege.

 

Für die Gemeinde bestand erneut die Möglichkeit sich bis zum 01.11.2018 zu den Planentwürfen schriftlich zu äußern.

 

Die Festlegungen aus dem Beschluss des Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschusses der Stadt Klütz vom 23.10.2018 wurden nach Prüfung durch Herrn Mahnel fristwahrend in einer schriftlichen Stellungnahme beim StALU WM abgegeben.

In dieser schriftlichen Äußerung wurde erneut auf die lokal ausgewiesenen Rad- und Wanderwege im Gebiet des Lenorenwaldes hingewiesen. Außerdem wurde seitens der Stadt Klütz darauf hingewiesen, dass bei den geplanten Maßnahmen in Bezug auf den LRT 3260 die Leistungsfähigkeit des Klützer Bachs erhalten bleiben muss.

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