Beschlussvorlage - SV Klütz/18/12848

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 12.07.2018 wurden durch den Bürgermeister der Stadt Klütz nach § 51 Abs. 1 KV M-V Verfügungssperren festgelegt. Diese wurden im Einzelnen auf der Sitzung der Stadtvertretung vom 18.06.2018 zur Kenntnis genommen. Für einige Sperren gibt es bereits Überschreitungen (siehe Spalte ,,verfügbar“). Aufgrund der bereits verfügten Mittel, muss eine Aufhebung bzw. eine Anpassung in Höhe der verfügten Mittel vorgenommen werden.

 

§ 51 KV M-V – Haushaltswirtschaftliche Sperre

(3) Über die Inanspruchnahme gesperrter Beträge oder die Aufhebung der Sperre entscheidet der Bürgermeister im Einvernehmen mit der Gemeindevertretung.

 

Produkt

Konto

Bezeichnung

Gesamtsoll

Verfügungssperre

verfügt

verfügbar

neue Verfügungssperre

11104

56120000

Aufw. f. Aus- u- Fortbildung, Umschulung

1.300,00

1.300,00

385,00

-385,00

verringern auf 900,-

11401

56253000

Gerichts-, Anwalts-, Notarkosten usw.

5.000,00

4.000,00

1.200,24

-200,24

verringern auf 3700,-

54102

52338000

Aufw. f. Winterdienst

60.000,00

35.000,00

54.066,53

-29.066,53

verringern auf 0,00

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Aufhebung bzw. Anpassung der o. g. Haushaltssperren.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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