Mitteilungsvorlage - SV Klütz/18/12589

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 3 Abs. 3 des Kommunalprüfungsgesetz (KPG) M-V hat der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss einmal jährlich schriftlich der Gemeindevertretung über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung zu berichten. Dem Bürgermeister ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Der Bericht ist unverzüglich nach der Kenntnis durch die Gemeindevertretung an sieben Werktagen bei der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen und kann im Übrigen bei der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. In einer vorangegangenen öffentlichen Bekanntmachung ist auf Ort und Zeit der Auslegung hinzuweisen.

 

Über die Prüfung der Auftragsvergaben wird ein gesonderter Prüfbericht erstellt und die o.a. gleiche Verfahrensweise zugrunde gelegt.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...