Beschlussvorlage - SV Klütz/18/12363

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V i.V.m. § 64 Abs. 4 KV M-V hat die Gemeinde-/ Stadtvertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Klütz hat den Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Klütz zum 31. Dezember 2015 gemäß § 3a KPG geprüft.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeinde-/ Stadtvertretung entgegenstehen könnten. 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V i.V.m. § 64 Abs. 4 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das städtebauliche Sondervermögen für das Jahr 2015.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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