Beschlussvorlage - SV Klütz/18/12312

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss gemäß § 3a KPG und fasst das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und einem Prüfungsvermerk zusammen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses darf zu keinen Beanstandungen führen, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat auf seiner Sitzung den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2014 für die Stadt Klütz erteilt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Stadt Klütz zum 31. Dezember 2014.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlagen

 

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Anlagen

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