Beschlussvorlage - GV Hokir/18/12909

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen hat die Eingriffs-/Ausgleichsregelung für den Neubau der Kindertagesstätte erstellt. Mit Bescheid vom 02.09.2016 wurde die Naturschutzgenehmigung erteilt. Die Anpflanzung der Einzelbäume wurde bestätigt. Es sind mindestens 1 + 5 Bäume anzupflanzen.

 

Anstelle der Anpflanzung auf den Flächen gemäß Eingriffs-/Ausgleichsregelung ist unter Berücksichtigung der derzeitigen Anforderung vorgesehen die Bäume wie folgt zu pflanzen:

-          1 Baum Rondell Wahrstorf,

-          1 Baum B-Plan Nr. 9 Beckerwitz,

-          9 Bäume straßenbegleitend in Beckerwitz auf dem Abschnitt zwischen der Einkaufsquelle und der Krim in Beckerwitz. Im Bereich des Abschnittes zwischen der Einkaufsquelle und der Krim werden bisher vorhandene Kiefern entfernt.

-          Weitergehend sollen anstelle der extensiven Wiesenflächen Bäume als Allee im Bereich zwischen der Ortslage Beckerwitz und Hohen Wieschendorf angepflanzt werden.

 

Die entsprechende Genehmigung bei der Naturschutzbehörde ist einzuholen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt unter der Voraussetzung, dass die Naturschutzgenehmigung vom 02.09.2016 entsprechend Antrag geändert wird anstelle der bisherigen Ausgleichsmaßnahme für den Neubau der Kindertagesstätte folgende Anpflanzungen:

-            1 Baum Rondell Wahrstorf,

-            1 Baum B-Plan Nr. 9 Beckerwitz,

-            9 Bäume straßenbegleitend in Beckerwitz auf dem Abschnitt zwischen der Einkaufsquelle und der Krim in Beckerwitz. Im Bereich des Abschnittes zwischen der Einkaufsquelle und der Krim werden bisher vorhandene Kiefern entfernt.

-            Weitergehend sollen anstelle der extensiven Wiesenflächen Bäume als Allee im Bereich zwischen der Ortslage Beckerwitz und Hohen Wieschendorf angepflanzt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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