Beschlussvorlage - GV Hokir/18/12909

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen hat die Eingriffs-/Ausgleichsregelung für den Neubau der Kindertagesstätte erstellt. Mit Bescheid vom 02.09.2016 wurde die Naturschutzgenehmigung erteilt. Die Anpflanzung der Einzelbäume wurde bestätigt. Es sind mindestens 1 + 5 Bäume anzupflanzen.

 

Anstelle der Anpflanzung auf den Flächen gemäß Eingriffs-/Ausgleichsregelung ist unter Berücksichtigung der derzeitigen Anforderung vorgesehen die Bäume wie folgt zu pflanzen:

-          1 Baum Rondell Wahrstorf,

-          1 Baum B-Plan Nr. 9 Beckerwitz,

-          9 Bäume straßenbegleitend in Beckerwitz auf dem Abschnitt zwischen der Einkaufsquelle und der Krim in Beckerwitz. Im Bereich des Abschnittes zwischen der Einkaufsquelle und der Krim werden bisher vorhandene Kiefern entfernt.

-          Weitergehend sollen anstelle der extensiven Wiesenflächen Bäume als Allee im Bereich zwischen der Ortslage Beckerwitz und Hohen Wieschendorf angepflanzt werden.

 

Die entsprechende Genehmigung bei der Naturschutzbehörde ist einzuholen.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt unter der Voraussetzung, dass die Naturschutzgenehmigung vom 02.09.2016 entsprechend Antrag geändert wird anstelle der bisherigen Ausgleichsmaßnahme für den Neubau der Kindertagesstätte folgende Anpflanzungen:

-            1 Baum Rondell Wahrstorf,

-            1 Baum B-Plan Nr. 9 Beckerwitz,

-            9 Bäume straßenbegleitend in Beckerwitz auf dem Abschnitt zwischen der Einkaufsquelle und der Krim in Beckerwitz. Im Bereich des Abschnittes zwischen der Einkaufsquelle und der Krim werden bisher vorhandene Kiefern entfernt.

-            Weitergehend sollen anstelle der extensiven Wiesenflächen Bäume als Allee im Bereich zwischen der Ortslage Beckerwitz und Hohen Wieschendorf angepflanzt werden.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/vo020?TOLFDNR=103408&VOLFDNR=14242&VOLFDNR=14242&selfaction=print