Beschlussvorlage - GV Hokir/18/12838

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bezugnehmend auf das 2016 in der Gemeinde Zierow abgeschlossene Gerichtsverfahren zur Gleichbehandlung der einzelnen Nutzungsarten und der daraufhin erfolgten Änderung in den Zu- und Abschlägen in der Gebührensatzung des Wasser- und Bodenverbandes macht es sich erforderlich für das Jahr 2017 eine Satzungsänderung zum Gebührensatz zu erlassen.

 

Aufgrund der Änderung der Zu- bzw. Abschläge erhöht sich die Umlage an den Wasser- und Bodenverband insgesamt um 7.407,00 € ab 2017.

 

Die neuen Zu- bzw. Abschläge können dem im Amt vorliegenden Beitragsbuch entnommen werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Wallensteingraben-Küste“ in der Gemeinde Hohenkirchen zum 01.01.2017 einschließlich der Kalkulation.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Es ergeben sich keine finanziellen Nachteile, da sich der zu erwartende Ertrag mit dem zu zahlenden Beitrag an den Wasser- und Bodenverband nahezu deckt.

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen-Deckung der bereits erfolgten Ausgaben.

 

 

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Anlagen

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