Beschlussvorlage - GV Bolte/18/12972

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat mit Datum vom 17. Mai 2018 einen Vertrag (vom 20. Mai 2018 bis 30. Juni 2019) über die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr der Gemeinde mit der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH (NAHBUS) entsprechend der Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 15. März 2018 (GV Bolte/18/12251) geschlossen. Nunmehr fand am 21. November 2018 eine Auswertung der beauftragten Verkehrsleistungen in der Saison 2018 statt. Insgesamt kann im Ergebnis festgehalten werden, dass die zusätzlichen Verkehrsleistungen durch die Bürger und Gäste in Anspruch genommen wurde und ein Anstieg der Nutzung von ca. 14,3 % vom 20. Mai 2018 bis 31. Oktober 2018 dokumentiert wurde.

 

Im Auswertungstermin wurde ebenfalls über eine langfristige Fortsetzung des Vertrages beraten. Hierbei sind folgende Vorschläge entwickelt worden:

 

  • Fahrpreissenkung von aktuell 1,00 Euro pro Fahrt auf 0,50 Euro pro Fahrt

= Mehrkosten in Höhe von 14.300,00 Euro;

  • Familienkarten in Höhe von beispielsweise 4,00 Euro für Familie

= (2 Erwachsene und bis zu 3 Kindern bis 14 Jahre);

  • Abschluss eines Vertrages für die Dauer von 3 Jahren;
  • Abschluss eines Vertrages für die Dauer von 5 Jahren;

 

 

Sofern die Gemeinde Ihre Vorstellung benannt hat, wird NAHBUS einen entsprechenden Vertragsentwurf im Januar 2019 vorlegen und in der Gemeindevertretung vorstellen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt, die Fortsetzung des Vertrages über die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen mit nachfolgenden Kriterien:

 

  • Fahrpreissenkung von aktuell 1,00 Euro pro Fahrt auf 0,50 Euro pro Fahrt

= Mehrkosten in Höhe von 14.300,00 Euro;

  • Familienkarten in Höhe von … Euro für Familie

= (2 Erwachsene und bis zu 3 Kindern bis 14 Jahre);

  • Abschluss eines Vertrages für die Dauer von 3 Jahren;
  • Abschluss eines Vertrages für die Dauer von 5 Jahren;

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

        Die Kosten trägt die Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen

 

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