Beschlussvorlage - GV Bolte/18/12914

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Bei der Prüfung der möglichen Umsatzsteuerpflicht der Gemeinden haben wir in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen die Parkplätze geprüft.

Parkplätze sind nicht steuerpflichtig, soweit sie durch eine verkehrsrechtliche Anordnung begründet sind.

Dem Parkplatz Ostseeallee 58 liegt allerdings keine verkehrsrechtliche Anordnung zu Grunde und wird im Kernhaushalt geführt, somit besteht eine Steuerpflicht (sowohl Umsatz- als auch Gewerbe- und Körperschaftsteuerpflicht).

Die gesamten steuerpflichtigen Parkplätze sind der Kurverwaltung zugeordnet, so dass die Gemeinde als solches bisher von der Besteuerung der Parkplätze unberührt blieb.

Um aber eine korrekte Würdigung der Ostseeallee 58 vornehmen zu können, muss die zukünftige Zuordnung des o. g. Parkplatzes geklärt werden.

 

Variante 1:

Der Parkplatz wird der Kurverwaltung zur Bewirtschaftung ab dem 01.01.2019 zugeordnet. Die Einnahmen stehen dann auch der Kurverwaltung zu. Ein entsprechender Vertrag hinsichtlich des Ausgleichs der Einnahmen sollte zwischen der Kurverwaltung und der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen geschlossen werden.

 

Variante 2:

Der Parkplatz verbleibt in der Gemeinde und wird umsatzsteuerlich ab dem 01.01.2019 angemeldet. Eine Anmeldung als Betrieb gewerblich Art kommt bisweilen nicht in Betracht, da die Grenze der Einnahmen bisher noch keine 35.000€ erreicht haben.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Parkplatz Ostseeallee 58 der Kurverwaltung ab dem 01.01.2019 zuzuordnen.
  2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Parkplatz im gemeindlichen Haushalt zu belassen und umsatzsteuerlich ab dem 01.01.2019 anzumelden.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...