Beschlussvorlage - GV Damsh/18/12952
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung einer Ausschreibung zur Vergabe von Bauleistungen in Rolofshagen B10
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Robert Kieslich
- Verfasser/Antragsteller:
- Robert Kieslich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Damshagen
|
Entscheidung
|
|
|
13.12.2018
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
In den vorangegangenen Sitzungen wurden die gesamte Erschließung und die alternativen Möglichkeiten diskutiert. Über die Vorgehensweise konnte mit den maßgeblichen Versorgern e-dis und ZVG eine Einigung erzielt werden. Gestern fand telefonisch die letzte Abstimmung mit der e-dis statt.
Es liegen alle Medien im öffentlichen Straßenraum vor den Grundstücken. Aufgrund der jetzigen Grundstückssituation stimmt der ZVG der Vorgehensweise zu. Mit Rechtskraft der Satzung werden Beiträge von den Grundstückseigentümern fällig. Der ZVG plant für den jetzigen Grundstücksbestand einen Wasser-, Abwasser- und Regenwasseranschluss (tlw. als Hausanschluss kostenpflichtig tlw. beitragsgedeckt). Wenn Grundstücke später geteilt werden, müssten für weitere Hausanschlüsse die Kosten durch die Verursacher getragen werden.
Die edis nimmt einen ggf. notwendigen Netzausbau in Eigenleistung vor. Aufgrund der verringerten Grundstücksanzahl könnte dieser ggf. auch entfallen. Die kostenpflichtigen Hausanschlüsse sind durch die Grundstückseigentümer zu beantragen.
Die Grundstückszufahrten sind kostenpflichtig durch die Eigentümer herzustellen. Die Teilung der gemeindeeigenen Grundstücke sollte in der Hand Gemeinde verbleiben.
Die Bindefrist der Angebote für die bauliche Erschließung ist bereits abgelaufen. Die Verwaltung schlägt die Aufhebung der Ausschreibung vor, da der Herstellungsgrund zwischenzeitlich entfallen ist.
Nachteil der jetzigen Variante ist, dass die Straße und der Gehweg nach Herstellung der Hausanschlüsse ggf. kein geschlossenes Gesamtbild ergibt. Sollte die Gemeindevertretung dem Beschlussvorschlag zustimmen, kann aufgrund der Beschlusslage der Städtebauliche Vertrag zur Deckung der Kosten der Bauleitplanung mit den Eigentümern geschlossen werden und die Satzung rechtskräftig werden (GV15/9955 vom 17.11.2015).
Die nun deutlich geringeren Kosten (Beiträge ZVG) für den Grundstücksanteil der Gemeinde im B-Plangebiet sind aufgrund der größeren Investitionsplanung im Haushalt eingestellt. Die Kosten von Hausanschlüssen sowie die Herstellung der Grundstückszufahrten liegen somit bei den künftigen Erwerbern.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
| |
x | Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
| |
| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
|
Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
| |
| Keine finanziellen Auswirkungen. |