Beschlussvorlage - AA Amt/18/12886

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 02.05.2016 (AA Amt/16/10251) hat der Amtsausschuss entschieden, dass die Baumaßnahme „Ausbau Parkplatz am Amtsgebäude“ durchgeführt wird. Des Weiteren wurde festgelegt, dass die Finanzierung mit Hilfe von Fördermittel erfolgen soll.

 

Daraufhin wurde die Planung vorangetrieben, damit für die Beantragung der Fördermittel beurteilungsfähige Unterlagen vorliegen.

 

Im Wesentlichen umfasst der Neubau des Parkplatzes folgendes:
- Herstellung von 22 Stellplätzen

- Platzierung Ladestation für Elektromobilität

- 5 Straßenlaternen

Detaillierte Beschreibung des Vorhabens siehe Anlage 1.

 

Für 2017, 2018 und 2019 wurde jeweils ein Antrag auf Förderung nach der Richtlinie der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) 

Für 2017 und 2018 wurde der Antrag „auf Grund der sehr begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“ abgelehnt.

Für 2019 steht formal eine Entscheidung noch aus, allerdings werden auch hier die Chancen einer Gewährung als sehr gering eingeschätzt. Diesbezüglich fanden persönliche Vorsprachen beim Fördermittelgeber statt.

Die Förderquote würde sich auf 65 % belaufen.

 

Andere Fördermöglichkeiten wie z.B. eine Finanzhilfe aus dem Kofinanzierungsprogramm  oder eine Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen im Bereich des Städtebaus in M-V auf der Grundlage der Städtebauförderrichtlinien des Landes und der Fördergrundsätze Kommunalinvestitionsförderung Städtebau (FG KInvF) haben bereits eine Ablehnung erfahren.

(Anmerkung: aus dem FG KInvF wurde die Förderung des Amtsumbaus positiv votiert)

 

Die Schaffung der neuen Stellplatzanlage ist in direktem Zusammenhang mit der Herstellung der Barrierefreiheit des Amtsgebäudes zu sehen. Das Anlegen des neuen Parkplatzes unterstützt maßgebend das Barrierefreiheitskonzept für den Umbau der Verwaltung.

 

Mit dem Ausbau des Parkplatzes wird eine wesentliche Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich der Innenstadt von Klütz erreicht.

 

Detaillierte Begründung der Erforderlichkeit der Schaffung des neuen Parkplatzes siehe Anlage 2.

 

Alle für den Bau des Parkplatzes technischen und planungsrechtlichen Voraussetzungen liegen vor.

Die Bau- und Naturschutzgenehmigung ist erteilt worden.

 

Es ist nun zu entscheiden, ob das Amt die Baumaßnahme auch ohne Fördermittel realisieren will.

 

Die Gesamtkosten mit Stand vom 01.06.2018 belaufen sich auf 245.178,09 EUR.

 

Durch Haushaltsübertrag aus den Vorjahren steht bereits der größte Teil der Ausgaben zur Verfügung. 

 

Bei der Entscheidung sollte auch berücksichtigt werden,
a)      dass der neue Parkplatz zur Umsetzung des Barrierefreiheitskonzept für den Umbau
    der Verwaltung erforderlich und sinnvoll ist

            und

b)     dass die Baupreise aufgrund der aktuellen Konjunkturlage weiterhin steigen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel beschließt:

  1. Die Baumaßnahme „Ausbau Parkplatz am Amtsgebäude“ wird ohne Fördermittel durchgeführt.
  2. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich aus dem Haushalt des Amtes. Entsprechende Mittel werden bereitgestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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