Beschlussvorlage - AA Amt/18/12729

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V i.V.m. § 144 KV M-V hat das Amt für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Amtsausschuss beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss gemäß § 3a KPG und fasst das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und einem Prüfungsvermerk zusammen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses darf zu keinen Beanstandungen führen, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des Amtsausschusses und der Entlastung des Amtsvorstehers durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten.

 

Die Entlastung des Amtsvorstehers erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel beschließt gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V i. V. m. § 144 KV M-V die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Amtes Klützer Winkel zum 31. Dezember 2016.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlagen

 

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Anlagen

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