Beschlussvorlage - GV Hokir/18/12930

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mecklenburg-Vorpommern ist auf dem Weg zur beitragsfreien Kita: Bis zum 1. Januar 2020 sollen die Elternbeiträge für Krippe, Kindergarten und Hort sowie entsprechende Tagespflegeangebote komplett abgeschafft werden.

In der Kabinettsitzung vom 12. Juni 2018 legte die Landesregierung hierfür einen Zwischen­schritt fest: Ab dem 1. Januar 2019 soll die sogenannte Geschwisterkindregelung in Kraft treten: Eltern zahlen dann nur noch für maximal ein Kind einen Beitrag zur Kinderbetreuung. Ab dem zweiten Kind ist der Besuch der Kita oder bei einer Tagespflegeperson schon dann kostenfrei.

Zudem gilt im Jahr 2019 der Grundsatz einmal beitragsfrei, immer beitragsfrei. Dies bedeutet, dass für Eltern das nachrückende Kind nicht wieder beitragspflichtig wird, wenn das älteste Kind im Sommer 2019 aus der Kindertagesförderung ausscheidet.

Seit dem 1. Mai 2018 verteilen sich die Betreuungskosten wie folgt:

Betreuungsart

Platzkosten (unverändert)

Förderung Land/Landkreis

Gemeinde-anteil

Eltern-anteil

abzgl. Zuschuss für Krippe = Elternanteil

Krippe ganztags

1.107,10 €

267,00 €

517,05 (61,55%)

323,05

(38,45%)

173,05 €

Krippe Teilzeit

745,02 €

155,00 €

365,01

(61,87%)

225,01

(38,13%)

135,01 €

Krippe halbtags

563,99 €

96,00 €

275,00 (58,76%)

192,99

(41,24%)

132,99 €

Kindergarten ganztags

533,92 €

136,00 €

225,96

(56,77%)

171,96

(43,23%)

 

Kindergarten Teilzeit

399,47 €

77,00 €

178,24

(55,35%)

144,23

(44,65%)

 

Kindergarten halbtags

332,26 €

44,00 €

157,13

(54,56%)

131,13

(45,44%)

 

 

Grundsätzlich ist die Gemeinde nach dem Kindertagesförderungsgesetz nur verpflichtet einen Anteil an den Kinderbetreuungskosten von 50 % zu tragen. Aus der vorherigen Aufstellung wird deutlich, dass die Gemeinde einen höheren Anteil übernimmt.

 

Mit der Einführung der Geschwisterkindregelung wird den Eltern der Elternanteil an den Betreuungskosten nicht in Rechnung gestellt. Der Gemeinde wird wie gehabt der Gemeindeanteil berechnet. Nach der bisherigen Aufteilung der Betreuungskosten würde die Gemeinde mehr Kosten übernehmen, obwohl die Eltern hiervon nicht mehr profitieren. Die Gemeinde würde in dem Fall das Land M-V entlasten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die Elternanteile für die Kindertagesstätte folgt entsprechend anzupassen:

 

  1. Die Gemeinde zahlt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 für jedes Geschwisterkind nur noch ein Gemeindeanteil in Höhe von 50 %.

 

Betreuungsart

Platzkosten (unverändert)

Förderung Land/Landkreis

Gemeinde-anteil (50%)

Eltern-anteil

 

Krippe ganztags

1.107,10 €

267,00 €

420,05 €

entfällt

 

Krippe Teilzeit

745,02 €

155,00 €

295,01 €

entfällt

 

Krippe halbtags

563,99 €

96,00 €

234,00 €

entfällt

 

Kindergarten ganztags

533,92 €

136,00 €

198,96 €

entfällt

 

Kindergarten Teilzeit

399,47 €

77,00 €

161,24 €

entfällt

 

Kindergarten halbtags

332,26 €

44,00 €

144,13 €

entfällt

 

 

  1. Die Gemeinde zahlt für alle Eltern, die mit ihrem Kind (1. Kind oder Einzelkind) nicht unter die Geschwisterregelung fallen wie gehabt einen erhöhten Gemeindeanteil. (siehe Aufstellung Betreuungskosten ab 1. Mai 2018)

 

  1. Sollte der DRK Kreisverband Nordwestmecklenburg, als Träger eine Entgeltanpassung oder der Landkreis eine Anpassung seiner Förderung im Jahr 2019 vornehmen, werden für die Gemeinde die Betreuungskosten für alle Betreuungsarten auf 60 % festgelegt, für die Eltern, die mit ihrem Kind (1. Kind oder Einzelkind) nicht unter die Geschwisterregelung fallen. Für die Geschwisterkindregelung gilt wie unter Punkt 1. beschrieben die Übernahme von 50%.

 

  1. Die Gemeinde zahlt ab dem Inkrafttreten der beitragsfreien Kinderbetreuung zum 1. Januar 2020 für alle Betreuungskosten nur noch einen Gemeindeanteil von 50 %.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Eventuelle Einsparungen entsprechend der Beschlussfassung

 

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