Beschlussvorlage - GV Bolte/18/12912
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorstellung Wirtschaftsplan 2019; hier 1. Entwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung Boltenhagen
- Bearbeiter:
- Claudia Hörl
- Verfasser/Antragsteller:
- Daniela Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kurbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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28.11.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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13.12.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ ist untergliedert in den Erfolgsplan, Finanzplan, die Pläne für die Bereiche „Allgemeiner Kurbetrieb“, „Strand“ und „Parkplätze“, die Stellenübersicht , die Übersicht über die Bereiche des Eigenbetriebes und die Übersicht über die aus den Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen.
Im Erfolgsplan schlagen Erträge mit 3.193.170,00 EUR zu Buche, denen Aufwendungen in Höhe von 3.190.580,00 EUR gegenüber stehen. Mit einem ausgeglichenem Jahresergebnis von 2.590,00 EUR wird in 2019 gerechnet.
Dieses soll zur Einstellung als Rücklage des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ verwendet werden.
Im Finanzplan 2019 wird von einem Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 212.590,00 EUR, einem Cashflow aus der Investitionstätigkeit von -7.040.130,00 EUR und einem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit von 6.129.840,00 EUR ausgegangen.
Damit die Kurverwaltung vor Saisonbeginn im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2019 tätig werden und auch die Arbeitsfähigkeit der Kurverwaltung gewährleistet werden kann, muss der Wirtschaftsplan schnellst möglich beschlossen werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kurbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt der Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen, den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ 2019 in der vorliegenden Fassung zu beschließen und gleichzeitig die Kurverwaltung zu ermächtigen im Rahmen des Wirtschaftsplanes mit Beschlussfassung tätig zu werden.