Beschlussvorlage - GV Ziero/18/12902
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss aller für 2019 geplanten "touristischen" Investitionen und Aufwendungen für Veranstaltungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Vullert
- Verfasser/Antragsteller:
- Katrin Vullert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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28.11.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die für 2019 geplanten touristischen Investitionen, wie „Stranddusche“ und „Umkleidekabine“ sowie die Spielgeräte für den Strand und auch die DLRG-Rettungsmittel müssten spätestens im Dezember 2018 bestellt werden, damit sie noch rechtzeitig vor Beginn der Saison 2019 geliefert/aufgestellt werden können. Auch der Auftrag für die „Meldeschein-Software“ müsste kurzfristig erfolgen, damit die Einrichtung der Software vor Beginn der Saison 2020 abgeschlossen ist. Das Gleiche gilt für den Wohnungsvertrag für die DLRG-Mitarbeiter.
Die Verträge für die Veranstaltungen 2019 müssen im Dezember bzw. Januar abgeschlossen werden.
Gemäß § 15 GemHVO Doppik „Übertragbarkeit“ gilt:
(1) …
(2) Ansätze für ordentliche Aufwendungen und ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushaltes sind übertragbar, soweit hinsichtlich der Ansätze im Haushaltsjahr bereits rechtliche Verpflichtungen eingegangen wurden oder sie in sonstiger Weise gebunden sind. Dies gilt auch dann, wenn der Haushalt im Haushaltsjahr nicht ausgeglichen ist oder der Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr nicht erreicht werden kann. Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend.
(3) Ein- und Auszahlungsansätze für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind übertragbar. Diese bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen, längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem die Investition in ihren wesentlichen Teilen genutzt werden kann oder die Investitionsförderungsmaßnahme durchgeführt wurde. Werden Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ermächtigungen bis zum Ende des Haushaltsfolgejahres bestehen.
(4) – (6) …
Das bedeutet, dass die Ausgabeermächtigungen in Form der Reste vorhanden sind.
Für die Aufwandsproduktsachkonten ist sodann eine entsprechende Rückstellung für ausstehende Rechnungen zu bilden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
Ermächtigungsvorträge bzw. Ansätze für Auszahlungen vorhanden Planansätze werden in den Haushaltsplan 2019 eingestellt | |
| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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290,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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189,4 kB
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