Beschlussvorlage - GV Hokir/18/12841
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Straßennamensumbenennung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Maxi Langbein
- Verfasser/Antragsteller:
- Frau Maxi Langbein
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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08.11.2018
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13.11.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 51 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05. Juli 2018 (GVOBI. M-V S. 221,229), können Gemeinden den Straßen Namen geben. Die Straßennamen dienen in Verbindung mit den Hausnummern einer eindeutigen Zuordnung der Grundstücke.
Für die Ferienhaussiedlung an der Marina HOWIDO in Hohen Wieschendorf liegen folgende Straßennamensvorschläge vor:
- „Wilhelm-Bade-Weg“
- „Bades Huk“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt den Straßennamen „Bades Huk“.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
x | durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 5.54103.52380000 |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |