Beschlussvorlage - GV Hokir/18/12841

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 51 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05. Juli 2018 (GVOBI. M-V S. 221,229), können Gemeinden den Straßen Namen geben. Die Straßennamen dienen in Verbindung mit den Hausnummern einer eindeutigen Zuordnung der Grundstücke.

 

Für die Ferienhaussiedlung an der Marina HOWIDO in Hohen Wieschendorf liegen folgende Straßennamensvorschläge vor:

  • „Wilhelm-Bade-Weg“
  • „Bades Huk“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt den Straßennamen „Bades Huk“.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Straße an der Ferienhaussiedlung HOWIDO in Hohen Wieschendorf den Straßennamen „………………………..“ zu vergeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 5.54103.52380000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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