Beschlussvorlage - GV Hokir/18/12819

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde hat die Beschaffung von Geschwindigkeitstafeln im Haushaltsjahr 2018 geplant. Nunmehr ist die Ausschreibung und Beschaffung vom Fachbereich Bürgeramt durchgeführt worden. Es konnten 5 Geschwindigkeitstafeln mit Solarbetrieb beschafft werden.

Die Geschwindigkeitstafeln können im Bereich von 0 bis 99 km/h aufgestellt werden und können Fahrzeuge bereits ab 300 Meter erfassen. Die Verkehrsteilnehmer werden farblich (grün, gelb, rot) über eine LED-Displayanzeige mit der gefahrenen Geschwindigkeit konfrontiert. Neben der Geschwindigkeit kann auch ein Text (8 Zeichen in 16 cm hoch oder 11 Zeichen in 8 cm hoch) oder auch ein Smiley dargestellt werden. Es erfolgt eine Datenerfassung von Verkehrsdaten in beide Fahrtrichtungen, so dass diese Daten für etwaige weitere verkehrsrechtliche Belange genutzt werden können (z.B. Begründung von verkehrsrechtlichen Veränderungen). Insgesamt kann der Speicher mehr als 1.000.000 Fahrzeuge speichern. Die Messergebnisse sind bis zu +/- 1 km/h genau. Weitere Angaben in der Anlage anbei. Die Lieferung erfolgt kurzfristig in der 42. KW.

 

Nunmehr müssen die Aufstellorte für die Geschwindigkeitstafeln festgelegt werden. Der Bauausschuss empfiehlt folgende Aufstellorte:

 

1.Groß Walmstorf - aus Richtung Grevesmühlen

2.Beckerwitz - Ortseinfahrt

3.Niendorf - aus Richtung Ostsee

4.Neu Jassewitz

5.Hohenkirchen- von der Kreuzung kommend

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, folgende Aufstellort in der Gemeinde:

 

1.

2.

3.

4.

5.

 

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Finanz. Auswirkung


Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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