Dringlichkeitsentscheidung - GV Kalkh/18/12874

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 02.06.2015 ist die neue Richtlinie für die Förderung der lokalen Entwicklung LEADER
(LEADER-RL M-V) für die Förderperiode 2014 bis 2020 in Kraft getreten.

 

Die Lokale Aktionsgruppe Westmecklenburgische Ostseeküste, LAG WMO, hat auf ihrer Sitzung am 17. Oktober 2018 unter Anwendung von Projektauswahlkriterien die zum Bewertungsstichtag vorliegenden LEADER-Projektanträge bewertet. Im Ergebnis hat sich dieser Projektantrag qualifiziert. Die Kassenmittel in Höhe von 90.000,00 EUR stehen in 2019 zur Verfügung. Die amtlichen Antragsunterlagen sind beim StALU WM einzureichen.

 

Eine Fördervoraussetzung der neuen LEADER-RL ist die Fassung eines Grundsatzbeschlusses über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahme. Einen derartigen Beschluss gibt es noch nicht.

 

Diese Antragsunterlagen müssen bis spätestens 15. Dezember 2018 im StALU WM sein. Um eine fristgerechte Antragstellung gewährleisten zu können, muss jetzt ein Beschluss gefasst werden. Die rechtlichen Voraussetzungen nach § 29 der Kommunalverfassung für die Dringlichkeitsentscheidung sind gegeben.

 

Die Projektskizze inkl. Vorhabenbeschreibung und Kostenschätzung befindet sich in der Anlage.

 

Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf 99.540,00 EUR.

 

Die Förderquote nach der LEADER-RL beträgt 90 %, mithin einen Betrag von 90.000,00 EUR. 10 % der Fördersumme muss die Gemeinde selbst tragen. Das entspricht einem Betrag von 9.000,00 EUR. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt wie folgt:
 

1. Das Vorhaben „Naturstation Fischerkaten“ wird durchgeführt.
 

2. Die Finanzierung erfolgt mit Hilfe von Fördermitteln.

 

3. Auf eine Komplementärfinanzierung wird verzichtet.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ausgaben:100.000,00 EUR Gesamtkosten

10.000,00 EUR Eigenanteil der Gemeinde
         9.000,000 EUR von der Gemeinde zu tragender Anteil an den Fördermitteln 

Einnahmen:90.000,00 EUR Fördermittel

                                   

 

 

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Anlagen

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