Beschlussvorlage - GV Hokir/18/12863

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde plant die Herstellung und Beschaffung einer innovativen technischen Lösung für den Betrieb des Parkplatzes „Niendorf“. Hierzu hat Herr van Leeuwen gemeinsam mit der Amtsverwaltung mit Anbietern Gespräche geführt sowie unterschiedliche Angebote eingeholt. Nunmehr sind die Vorstellungen konkretisiert worden. Der Betrieb das Parkplatzes soll über eine Kameraanlage erfolgen. Die Kameraanlage ermöglicht die Registrierung aller kommenden Fahrzeuge über das KFZ-Kennzeichen. Der Fahrzeugführer muss nach Ankunft die Parkgebühr unter Eingabe des KFZ-Kennzeichen am Gebührenautomaten entrichten. Sogleich kann an dem Gebührenautomaten auch die Strandgebühr entrichtet werden. Sobald das Fahrzeug den Parkplatz wieder verlässt, erfolgt über das Kamerasystem eine Überprüfung (KFZ-Kennzeichen), ob die Parkgebühr entsprechend der Nutzung bezahlt worden ist. Sofern die Gebühr ausreichend bezahlt wurde, werden die Daten mit Ablauf einer Frist vernichtet. Sollte eine Diskrepanz zwischen Nutzungszeit und Höhe der entrichteten Parkgebühr entstanden sein, wird der Vorgang zur weiteren Verarbeitung an das Ordnungsamt Klütz weitergeleitet. Von hier aus erfolgt die Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeit. Die Herstellung und Beschaffung dieser technischen Lösung summiert sich auf rund 40.000 Euro.

 

In diesem Zusammenhang plant das Amt Klützer Winkel die Einführung des sogenannten „Handy-Parkens“. Dadurch wird dem Parkplatznutzer die Möglichkeit eröffnet, die Parkgebühr (und Strandgebühren) über eine App zu bezahlen. Die Verbindung zwischen Kamerasystem, Gebührenautomaten und App funktioniert über eine Weblösung. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die Herstellung und Beschaffung einer technischen Lösung für den Betrieb des Parkplatzes „Niendorf“.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Herstellung und Beschaffung einer innovativen technischen Lösung für den Betrieb des Parkplatzes „Niendorf“; hier Kamerasystem mit Gebührenautomat

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

x

Mittel über Mehreinnahmen beim Betrieb des Parkplatzes sowie durch Mehreinnahmen der Strandgebühren vorhanden.

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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