Beschlussvorlage - GV Ziero/18/12818

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Darget­zow" ist es beabsichtigt, einen Möbelmarkt sowie ergänzende Fachmärkte des fachorientierten nicht innenstadtrelevanten Einzelhandels anzusiedeln. Darüber hinaus ist es städtebauliches Ziel, einen Lebensmitteldiscounter als Nahversor­gungseinrichtung für den Stadtteil Dargetzow an diesem Standort zu integrieren. Ziel ist die Ansiedlung eines zweigeschossigen Möbelfachmarktes (Möbel Boss) mit einer Verkaufsfläche von ca. 6.000 m² und einer Lagerfläche von

ca. 3.600 m2. Darüber hinaus ist die Ansiedlung von zwei, den Möbelmarkt er­gänzenden Fachmärkten, mit einer Verkaufsfläche von jeweils 800 m2 vorgese­hen.

Der Standort ist für die Ansiedlung des Möbelmarktes geeignet und soll im Sinne einer Angebotsplanung gezielt für die Bündelung nicht zentrenrelevanter Einzel­handelsansiedlungen genutzt werden. Mit der Ansiedlung eines Lebensmitteldis­counters wird für den Stadtteil Dargetzow sowie für das Umland die Herstellung einer ausreichend und tragfähigen Nahversorgung geschaffen. Die Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsziele ist an diesem Standort ohne schädigende Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche der Hansestadt Wismar möglich und dient der Stärkung des gesamtstädtischen Einzelhandels.

Die Gemeinde wird um Stellungnahme gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Zierow beschließt zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“ weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde werden durch diese Planungen nicht berührt. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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