Mitteilungsvorlage - GV Kalkh/18/12833

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kalkhorst hat die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Strände ordnungsbehördlich zu überwachen. Hierzu müssen Kontrollen der Strandbereiche der Gemeinde Kalkhorst auf Verstöße unter anderem gegen die Satzung über die Sondernutzung des Strandbereiches der Gemeinde Kalkhorst zu Badezwecken (z. B. Mitführen von Hunden am nicht als Hundestrand ausgewiesenen Strandbereiches, Errichten von Zelten am Strand, Feuer am Strand etc.) durchgeführt werden.

 

Für die Überwachung der betreffenden Strandabschnitte der Gemeinde Kalkhorst wurde Herr Jörg Diedrich im Kalenderjahr 2018 im Außendienst eingestellt. Die Einstellung erfolgte in der Zeit vom 15. Mai 2018 bis 15. September 2018.

 

In der Gemeinde Kalkhorst sind im Jahr 2018 insgesamt 110 Ordnungswidrigkeitsverfahren (Stand 08. Oktober 2018) eingeleitet worden. Herr Jörg Diedrich hat 86 Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch die Überwachung des Strandes und Strandzugängen aufgenommen. Bei den Kontrollen am Strand war auffällig, dass das Mitführen von Hunden am Badestrand und das Errichten von Zelten am Strand als überwiegende Ordnungswidrigkeiten erkennbar waren.

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