Beschlussvorlage - GV Kalkh/18/12812

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Eltern der Grundschule in Kalkhorst möchten gerne den Essenanbieter wechseln. In der Anlage werden die Umfrage bei den Eltern, die Angebote anderer Essensanbieter sowie der bestehende Dienstleistungsvertrag zur Verfügung gestellt. Die Kosten für das Essen werden durch die jeweiligen Eltern getragen.

Der bestehende Vertrag mit dem Essenanbieter „uwm Catering Logistik GmbH“ ist sechs Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres zu kündigen (frühestens zum 31.12.2019). Der vorliegende Sachverhalt soll diskutiert werden und ggf. ein Beschluss zur Kündigung des Dienstleistungsvertrages herbeigeführt werden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, den Dienstleistungsvertrag mit dem Essenanbieter „uwm Catering Logistik GmbH“ fristgemäß zum 31.12.2019 zu kündigen. Gleichzeitig sind weitere Angebote von verschiedenen Essenanbietern einzuholen, sodass zum 1.01.2020 ein neuer Vertrag abgeschlossen werden kann.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: in das Haushaltsjahr 2020 neu einzuplanen

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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