Beschlussvorlage - GV Kalkh/18/12781

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gem. § 54 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 110 SchulG M-V können durch die Schulträger Kostenbeiträge für Verbrauchsmaterialien erhoben werden.

 

Der Höchstbetrag lt. der Verordnung über die Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln (Grenzbetragsverordnung) beträgt 60,00 DM; entspricht 30,68 Euro.

 

Entsprechend der Kostenkalkulation der Grundschule Kalkhorst (siehe Anlage) schlägt die Verwaltung vor, auch für das Schuljahr 2018/2019 den Höchstbetrag von 30,68 Euro zu beschließen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, den Elternbeitrag für Verbrauchsmaterialien an der Grundschule in Kalkhorst für das Schuljahr 2018/2019 auf 30,68 Euro festzusetzen. Die beiliegende Kalkulation der Ausgaben für die Verbrauchsmaterialien im Schuljahr 2018/2019 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahmen: 74 Schüler x 30,68 Euro = 2.270,32 Euro

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...