Beschlussvorlage - GV Kalkh/18/12781
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Höhe des Elternbeitrages für Verbrauchsmaterialien nach der Grenzbetragsverordnung für das Schuljahr 2018/2019 an der Grundschule in Kalkhorst
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Mareen Tech
- Verfasser/Antragsteller:
- Mareen Tech
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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06.11.2018
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Erledigt
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Finanz- und Sozialausschuss der Gemeinde Kalkhorst
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Vorberatung
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16.10.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gem. § 54 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 110 SchulG M-V können durch die Schulträger Kostenbeiträge für Verbrauchsmaterialien erhoben werden.
Der Höchstbetrag lt. der Verordnung über die Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln (Grenzbetragsverordnung) beträgt 60,00 DM; entspricht 30,68 Euro.
Entsprechend der Kostenkalkulation der Grundschule Kalkhorst (siehe Anlage) schlägt die Verwaltung vor, auch für das Schuljahr 2018/2019 den Höchstbetrag von 30,68 Euro zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, den Elternbeitrag für Verbrauchsmaterialien an der Grundschule in Kalkhorst für das Schuljahr 2018/2019 auf 30,68 Euro festzusetzen. Die beiliegende Kalkulation der Ausgaben für die Verbrauchsmaterialien im Schuljahr 2018/2019 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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223,5 kB
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