Beschlussvorlage - GV Damsh/18/12835

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen des § 48 Abs. 2 Pkt. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat eine Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn eine bereits bestehende Deckungslücke sich wesentlich erhöhen wird.

 

Hier: Erhöhung des Höchstbetrages der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Mit Tagesabschluss vom 09.05.2018 musste die Gemeinde Damshagen erstmalig den Kassenkredit in Anspruch nehmen. Es erfolgte sodann unverzüglich eine Information an die Bürgermeisterin.

 

Nunmehr wurde allerdings mit Tagesabschluss vom 01.10.2018 auch der festgesetzte und durch die untere Rechtsaufsicht genehmigte Kassenkreditrahmen überschritten.

Per Tagesabschluss vom 17.10.2018 valutiert die Gemeinde Damshagen mit -500.242,85 €.

 

Ursächlich ist insbesondere der Nichtverkauf von Bauland, wie geplant.

 

Nach Rücksprache mit dem Bereich Liegenschaften ist mit einem Zahlungseingang für den Verkauf der Grundschulgebäude frühestens in 4-5 Wochen (Ende November) zu rechnen.

Weiter teilte das Bauamt auf Nachfrage mit, dass per 15.11. des Jahres Fördermittel abgerufen werden.

Bis dahin ist allerdings mit weiteren Ausgaben zu rechnen, sodass es zwingend erforderlich ist, den in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit von derzeit 300.000 € auf 600.000 € zu erhöhen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorlage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt gemäß § 48 Abs. 2 Pkt. 2 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Damshagen für das Haushaltsjahr 2018.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Finanz. Auswirkung

Anlagen:

Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Damshagen für das Haushaltsjahr 2018

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Anlagen

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