Beschlussvorlage - SV Klütz/18/12827

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat mit den Vorentwürfen des Bebauungsplanes Nr. 27 die Öffentlichkeit und die Behörden und TÖB beteiligt.

Im Ergebnis sind maßgeblich naturschutzfachliche Belange als Voraussetzung für die Umsetzung des Vorhabens zu erörtern. Da mit dem Bebauungsplan Auswirkungen auf den Bereich der Wohlenberger Wiek gesamtheitlich betrachtet werden und sich Anforderungen an zukünftige weitergehende Planungen ergeben, werden die naturschutzfachlichen Eingangsdaten unter Berücksichtigung der Strandnutzung geprüft und gemäß Ergebnis der gutachterlichen Betrachtung bestätigt.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die vorliegenden Gutachten zur FFH-Verträglichkeit werden als Grundlage für die weitere Bearbeitung bestätigt. Die Anforderungen an das FFH-Gebiet „Wismarbucht“ (Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung – GGB) und des europäischen Vogelschutzgebietes „Wismarbucht und Salzhaff“ (SPA-Gebiet) wurden überprüft.

Die sich daraus ergebenden Anforderungen sind zu beachten. Die Anforderungen an den Artenschutz sind gemäß Artenschutzfachbericht bei der weiteren Vorbereitung zu erörtern.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Loading...