Mitteilungsvorlage - GV Kalkh/18/12756

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hat sich in Ihrem Beschluss vom 13.03.2018 für die Gründung eines Betriebes gewerblicher Art (BgA) als Unternehmensform für das „Minimare“ ausgesprochen. Dementsprechend wurde dieser steuerlich beim Finanzamt in Wismar rückwirkend zum 01.01.2014 angemeldet.

Der Betrieb gewerblicher Art wird im Kernhaushalt der Gemeinde weitergeführt aber steuerlich gesondert betrachtet.

 

Um aber flexibler und optimierter arbeiten zu können, wurde die Gründung eines Eigenbetriebes ins Auge gefasst.

Ein Eigenbetrieb hat keine eigene Rechtspersönlichkeit wird aber als Sondervermögen der Gemeinde geführt. Somit erfolgt die Ausgliederung aus dem Gemeindehaushalt. Der Eigenbetrieb wird durch eine Eigenbetriebssatzung „gegründet“. Hierin werden alle Grundlagen zum Führen eines Eigenbetriebes geregelt. Durch die Bestellung eines Betriebsleiters und die Aufgabenrückübertragung vom Amt auf die Gemeinde werden die Zuständigkeiten klar geregelt und etwaige lange Verwaltungswege vermieden. 

 

Als Diskussionsgrundlage dient die erste Fassung der Betriebssatzung, die als Anlage beigefügt ist.

Zudem sollte eine Aufstellung erarbeitet werden, aus der ersichtlich wird welche Vermögensgegenständen, Verpflichtungen und Schulden in das Sondervermögen übertragen werden sollen. (z. B. Muschelmuseum, Miniaturenpark)

Grundsätzlich obliegt dem Amt die laufende Betriebsführung einer amtsangehörigen Gemeinde die einen Eigenbetrieb führt. Durch eine Rückübertragung der Aufgabendurchführung nach § 127 Abs. 1 S. 5 der Kommunalverfassung M-V, kann der Eigenbetrieb seine Angelegenheiten alleine regeln.

Für die Übertragung in das Sondervermögen sowie die Rückübertragung der Aufgabendurchführung müssen letztendlich noch Beschlüsse gefasst werden.

 

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Anlagen

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