Beschlussvorlage - GV Kalkh/18/12793

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für den Lenorenwald, als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung wird gemäß § 9 der Landesverordnung über die Natura 2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag des StALU Westmecklenburg ein Managementplan aufgestellt.

Der Plan besteht aus einem fachlichen Grundlagenteil, in dem die maßgeblichen Schutzobjekte (Lebensraumtypen und ggf. vorkommende Arten) beschrieben und die gebietsspezifischen Erhaltungsziele konkretisiert werden sowie aus einem konsensorientierten Maßnahmen- und Umsetzungsteil, in dem die Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen festgelegt werden, mit denen die Erhaltungsziele erreicht werden sollen.

 

Es besteht für die Gemeinde die Möglichkeit sich bis zum 01.11.2018 zu den Planentwürfen schriftlich, in einem informellen Verfahren, zu äußern.

 

Im Rahmen einer Vorzeitigen Beteiligung wurde bereits eine Stellungnahme der Gemeinde Kalkhorst abgegeben. Bestandteil dieser Stellungnahme war die Bitte um Berücksichtigung der Bestandsschutzsicherung für alle bestehenden Wander- Rad- und Reitwege, des Wegeausbaus zwischen dem Schloß Kalkhorst und der Stadt Klütz als Rad- und Wanderweg sowie der Wegebefestigung im Bereich des vorhandenen Weges von Kalkhorst nach Rankendorf.

 

Ein Ausbau des Weges von Kalkhorst in Richtung Rankendorf findet im Rahmen des ländlichen Wegebaus Berücksichtigung, nicht jedoch ein Wegeausbau zwischen dem Schloß Kalkhorst und der Stadt Klütz als Rad- und Wanderweg.

 

Hinweis zur Anlage: Von besonderer Bedeutung ist die Zusammenfassung (S. 2), Karte 3, Tab. 10 Zusammenstellung der Maßnahmen (S. 50-57) und die Vertraglichen Regelungen (S. 62). Die dem StALU bekannten, größeren Rad- und Reitwege sind Bestandteil der Karte 1a.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt in einer erneuten Stellungnahme auf die Rad- und Wanderwege hinzuweisen, die den Lenorenwald queren und eine genaue Wegeführung anzugeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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