Beschlussvorlage - SV Klütz/18/12791
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss Verwendung von alten Spielgeräten
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Ilona Richter
- Verfasser/Antragsteller:
- Richter, Ilona
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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15.10.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch den Bauhof der Stadt Klütz wurden die Spielgeräte vom ehemaligen Kita Gelände abgebaut. Die Spielgeräte sind derzeitig auf dem Bauhofgelände zwischen gelagert. Es handelt sich hier um eine Kombination Kletter-Schaukel- Rutsche; eine Doppelschaukel und eine Federwippe. Durch die TECOM Consult/ TÜV wurde der Zustand der Spielgeräte geprüft und eingeschätzt, dass die Spielgeräte der DIN EN 1176 „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“ entsprechen, und wieder auf gestellt werden können.
Der Ortsteil Arpshagen verfügt derzeitig über keinen öffentlichen Spielplatz. Es wird vorgeschlagen die von der ehemaligen Kita zurück gebauten Spielgeräte auf dem Flurstück 362, Flur 1 Gemarkung Arpshagen (Freifläche vor dem Gutshaus) aufzustellen. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Klütz.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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x | Keine finanziellen Auswirkungen. |