Beschlussvorlage - GV Hokir/18/12700
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 38 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Gebiet nordwestlich an der Klützer Straße zwischen den Ortslagen Wichmannsdorf und Boltenhagen
Hier: Stellungnahme
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
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Entscheidung
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18.10.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 38 gefasst, um planungsrechtliche Voraussetzungen für die Schaffung von Wohnraum im Ostseebad Boltenhagen zu schaffen. Im städtebaulichen Konzept vom Februar 2016 werden die Zielsetzungen für den Gesamtbereich mit 4 Teilflächen dargestellt. Innerhalb des Bereiches sind die Teilflächen 1 bis 3 für Wohnbebauung und die Teilfläche 4 als Bedarfsfläche und zur Ergänzung des touristischen Angebots vorgesehen.
Es handelt sich um ein gesamtheitliches Entwicklungskonzept für die Gemeinde Boltenhagen am Ortseingang. Dieses ist auch im Zusammenhang mit der Gestaltung des Ortseingangsbereiches im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 36 zu sehen.
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen möchte den Ortseingangsbereich insgesamt attraktiver gestalten und zusätzlich Möglichkeiten für die Wohnbebauung für die einheimische Bevölkerung und für Mitarbeiterwohnungen für die ortsansässigen Betriebe schaffen.
Im Rahmen des Gesamtkonzeptes wurden für die Teilbereiche ursprünglich etwa 300 Wohnungen für die Gesamtentwicklung vorgesehen.
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat einen umfangreichen Abstimmungsprozess zur Übereinstimmung der gemeindlichen Ziele mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung geführt.
Im Zeitraum vom 15. Oktober 2015 bis zum 19. März 2018 fand ein intensiver Abstimmungsprozess zur Nachweisführung der Vereinbarkeit der gemeindlichen Ziele mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung statt.
Im Ergebnis werden die Ziele der Gemeinde für die Teilbereiche 1 und 2 des städtebaulichen Konzeptes begrüßt.
Die Gemeinden werden um Stellungnahme gebeten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 38 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Gebiet nordwestlich an der Klützer Straße zwischen den Ortslagen Wichmannsdorf und Boltenhagen weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Hohenkirchen werden durch diese Planungen der Gemeinde Boltenhagen nicht berührt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen): |
Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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x | Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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