Dringlichkeitsentscheidung - GV Hokir/18/12761
Grunddaten
- Betreff:
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Ausbau des Butscherweges und des Birkenweges Hohenkirchen - Grundsatzbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsentscheidung
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Robert Kieslich
- Verfasser/Antragsteller:
- Robert Kieslich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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27.09.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund einer privaten Baumaßnahme hat der beauftragte technische Planer im Rahmen einer Anhörung die Träger öffentlicher Belange beteiligt und es wurden in Hohenkirchen im Bereich Butscherweg und Birkenweg erhebliche Probleme und Defizite aufgedeckt. Im Butscherweg ist aufgrund des unbefestigten Straßenzustandes und diverser unterirdischer Leitungen (vermutlich Dränleitungen) eine ganzjährige durchgehende Befahrbarkeit nicht mehr möglich. Die Straße wird aufgespült. Die zur Landesstraße angrenzenden Eigentümer klagen über unkontrollierte Wasserströme auf ihren Grundstücken. Die Abfallentsorgung entsprechend der Satzung des Landkreises ist nicht möglich. Auch der Einsatz von Rettungsfahrzeugen ist eigentlich nicht gewährleistet.
Im Bereich des Birkenweges plant der Zweckverband nun die Umlegung Ihrer Leitungen in den öffentlichen Bereich. Die Gemeinde wird hier mit der ebenfalls umzulegenden Niederschlagsentwässerung umfangreich beteiligt.
Aufgrund der Kosten werden derzeit verschiedene Einleitszenarien für den Butscherweg und den Birkenweg geprüft.
Ebenfalls würde die gesamte Straßenbeleuchtung im Butscherweg und im Birkenweg erneuert. Die Kosten wurden in der Anlage erfasst.
Aufgrund des Stichtages 31.08.2018 und dem Verlangen des Zweckverbandes zur Neuordnung hat die Verwaltung für das Vorhaben einen Förderantrag kurzfristig eingereicht. Ein Planer ist noch nicht beauftragt. Aufgrund eines großen Abstimmungstermins am 14.09.2018 sind noch einige Sachverhalte zu prüfen. Somit konnte die baufachliche Prüfung noch nicht beauftragt werden.
Bei der gesamten kurzfristigen Planung greift die Gemeinde derzeit u.a. auf den Zweckverband zurück. Für die Förderfähigkeit der Planungsleistung ist zwingend ein Ausschreibungsverfahren mit mind. deutschlandweiter Bekanntmachung erforderlich. Die Gemeindevertretung möge bitte entscheiden, ob eine Vergabe der notwendigen Planung freihändig vergeben werden soll (die beauftragte Leistung ist bei Förderung nicht anrechenbar) oder ob wir noch Zeit zur Ausschreibung der Planerleistung zur Verfügung haben.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die grundhafte Erneuerung mit Herstellung einer Straßenentwässerung der unbefestigten Gemeindestraße in Hohenkirchen Butscherweg sowie die Umverlegung der Niederschlagsentwässerung im Bereich des Birkenweges. Die Straßenbeleuchtung wird ebenfalls erneuert. (Grundsatzbeschluss). Damit die Maßnahme für die Gemeinde umsetzbar sind mögliche Förderungsmittel einzuwerben. Für die notwendige Planung sind Angebote für die Planungsleistungen, Baugrunduntersuchung und Vermessung einzuholen.
Aufgrund der Eilbedürftigkeit stimmt die Gemeindevertretung ggf. einer freihändigen Planervergabe für die notwendigen Leistungsphasen 1 -2 max. bis 4 (Genehmigungsplanung) nach HOAI zu. Diese Leistung wäre ggf. nicht förderfähig.
Vor Auftragsvergabe der Planungsleistung stellt der Planer seinen Entwurfsvorschlag am 18.10.2018 im Bauausschuss der Gemeinde vor.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,2 kB
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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