Beschlussvorlage - GV Bolte/18/12759

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die First Responder der Freiwilligen Feuerwehr Boltenhagen wird gegenwärtig ein geliehenes Fahrzeug des Eigenbetriebes Rettungsdienst des Landkreises Nordwestmecklenburg genutzt. Dieses Fahrzeug muss zum Ende des Jahres 2018 wieder an den Eigenbetrieb Rettungsdienst zurückgegeben werden.

Aus diesem Grund hat die Gemeindevertretung in der Sitzung am 13. August 2018 eine überplanmäßige Ausgabe für die Beschaffung eines Fahrzeuges beschlossen. Von der Verwaltung des Amtes Klützer Winkel wurden daher Beschaffungsmaßnahmen geprüft, um dieses Fahrzeug zu ersetzen. Bei einer Markterkundung von Gebrauchtwagen konnte kein entsprechendes Fahrzeug im Preis- /Leistungsverhältnis gefunden werden. Als günstigste Alternative ist eine Leasingbeschaffung in Betracht gezogen worden. In Abstimmung hat die Verwaltung die Beschaffung eines Leasingfahrzeuges ausgeschrieben. Der wirtschaftlichste Anbieter hat ein Fahrzeug mit einer monatlichen Rate von 554,75 Euro (brutto) sowie einer Gesamtlaufleistung von 100.000 km angeboten. Eine Zuschlagserteilung muss nunmehr kurzfristig erfolgen.

 

Die Beschaffung eines Leasingfahrzeugs kommt gem. § 52 Abs. 5 KV M-V wirtschaftlich einer Kreditaufnahme gleich und bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde (Einzelgenehmigung). Hierzu ist eine erneute Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung erforderlich.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Beschaffung eines Leasingfahrzeuges für 60 Monate für die First Responder der Freiwilligen Feuerwehr Boltenhagen. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

X

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: 12605.07140000-061 sowie Planansätze für die Folgejahre im Nachtrag

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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