Beschlussvorlage - GV Bolte/18/12670

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ziel des Bebauungsplans Nr. 40 „Strandklinik“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Erweiterung der vorhanden Strandklinik auf dem Klinikgelände, Ostseeallee 103 (Flur 3, Flurstück 5/68, Gemarkung Tarnewitz). Die im Norden gelegenen Ost- und Westflügel werden durch Neubauten dahingehend ergänzt, dass die Symmetrie der Gesamtanlage erhalten bzw. weiter unterstrichen wird. Der Vorhabenträger möchte eine Betriebserweiterung um 120 Patientenzimmer realisieren sowie in diesem Rahmen Restaurant, Ärzte-/Therapeutenzimmer, Gruppentherapie- und Besprechungsräume ausbauen und attraktivieren. In diesem Kontext werden auch die erforderlichen Stellplätze hergestellt. Durch diese Betriebserweiterung möchte der Vorhabenträger das medizinische Angebot in Boltenhagen ausbauen.

Unter Berücksichtigung der vorhandenen und geplanten Nutzung soll das Plangebiet als Sonstiges Sondergebiet „Reha-Klinik“ gemäß § 11 (2) BauNVO festgesetzt werden.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 40 soll auch die derzeit nach § 34 BauGB genehmigte Nutzung planungsrechtlich gesichert werden.

 

Die Aufstellung der Satzung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Der vorhandene Flächennutzungsplan der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen von 2006 (mit der 10. Änderung von 2014) stellt das Grundstück zum Großteil bereits als SO Klinik dar und muss im Zuge des Bebauungsplanverfahrens nicht geändert werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß der Zusammenstellung mit Stand vom 07.08.2018  (s. Anlage) teilweise berücksicht. Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit sind nicht abgegeben worden. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen den Bebauungsplan Nr. 40, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den den örtlichen Bauvorschriften über die äere Gestaltung der baulichen Anlagen mit Stand vom 07.08.2018 als Satzung.
  3. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 07.08.2018 gebilligt.
  4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13a BauGB nicht erforderlich.
  5. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ins Internet einzustellen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

Finanzielle Auswirkungen werden vom Vorhabenträger getragen. Dies wird mithilfe eines städtebaulichen Vertrags nach § 11 BauGB abgesichert.

 

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Anlagen

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