Beschlussvorlage - GV Bolte/18/12518

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg hat im Rahmen einer überörtlichen Prüfung die Prüfung der Jahre 2014 bis 2017 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vorgenommen. Der anliegende Prüfbericht dokumentiert das Prüfergebnis.

Das Prüfergebnis wurde im Rahmen eines Abschlussgespräches am 16.08.2018 mit Vertretern des Landkreises, des Amtes und der Gemeinde besprochen.

Dem Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wurde im Rahmen des Abschlussgespräches Gelegenheit zur Beteiligung gegeben. (KPG § 9)

Nunmehr muss der Prüfbericht nach § 10 Abs. 2 Kommunalprüfgesetz M-V (KPG M-V) von der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zur Kenntnis genommen werden.

Nach der Kenntnisnahme durch die Gemeindevertretung liegt der Prüfbericht unter Beachtung der Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes an sieben Werktagen während der allgemeinen Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen nimmt den Prüfbericht über die Prüfung der Jahre 2014 bis 2017 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen des Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Nordwestmecklenburg nach § 10 Abs. 2 KPG M-V zur Kenntnis.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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