Beschlussvorlage - GV Bolte/18/12740
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Höhe des Elternbeitrages für Verbrauchsmaterialien nach der Grenzbetragsverordnung für das Schuljahr 2018/2019 an der Grundschule in Boltenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Mareen Tech
- Verfasser/Antragsteller:
- Mareen Tech
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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27.09.2018
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11.10.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gem. § 54 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 110 SchulG M-V können durch die Schulträger Kostenbeiträge für Verbrauchsmaterialien erhoben werden. Der Höchstbetrag lt. der Verordnung über die Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln (Grenzbetragsverordnung) beträgt 60,00 DM; entspricht 30,68 Euro. Über die Höhe des Elternbeitrages ist für jedes Schuljahr erneut ein Beschluss zu fassen. Für das abgelaufene Schuljahr 2017/2018 wurde der Höchstbetrag von 30,68 Euro erhoben.
Entsprechend der Kostenkalkulation der Grundschule Boltenhagen (siehe Anlage) schlägt die Verwaltung vor, auch für das Schuljahr 2018/2019 den Höchstbetrag von 30,68 Euro festzusetzen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Elternbeitrag für Verbrauchsmaterialien nach der Grenzbetragsverordnung für das Schuljahr 2018/2019 an der Grundschule in Boltenhagen auf 30,68 Euro festzusetzen. Die beiliegende Kalkulation der Ausgaben für die Verbrauchsmaterialien im Schuljahr 2018/2019 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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368,2 kB
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