Beschlussvorlage - GV Bolte/18/12740

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gem. § 54 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 110 SchulG M-V können durch die Schulträger Kostenbeiträge für Verbrauchsmaterialien erhoben werden. Der Höchstbetrag lt. der Verordnung über die Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln (Grenzbetragsverordnung) beträgt 60,00 DM; entspricht 30,68 Euro. Über die Höhe des Elternbeitrages ist für jedes Schuljahr erneut ein Beschluss zu fassen. Für das abgelaufene Schuljahr 2017/2018 wurde der Höchstbetrag von 30,68 Euro erhoben.

Entsprechend der Kostenkalkulation der Grundschule Boltenhagen (siehe Anlage) schlägt die Verwaltung vor, auch für das Schuljahr 2018/2019 den Höchstbetrag von 30,68 Euro festzusetzen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Elternbeitrag für Verbrauchsmaterialien nach der Grenzbetragsverordnung für das Schuljahr 2018/2019 an der Grundschule in Boltenhagen auf 30,68 Euro festzusetzen. Die beiliegende Kalkulation der Ausgaben für die Verbrauchsmaterialien im Schuljahr 2018/2019 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahmen: 207 Schüler x 30,68 Euro = 6.350,76 Euro

 

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Anlagen

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