Beschlussvorlage - SV Klütz/15/9363-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr Peters vom Planungsbüro GPK Architekten stellte die Vorplanung der Baumaßnahme „Wanderweg am Klützer Bach“ bereits in der Bauausschusssitzung vom 21.08.2014 vor.

Die Baumaßnahme soll an der Zufahrt des Amtsparkplatzes beginnen und am Wasserauslaufbauwerk in den Klützer Bach enden. Ausbaulänge ca. 190 m, Ausbaubreite ca. 2 m, Ausbauart Pflasterbauweise, einschließlich Beleuchtung (8 Stück).

Für die technische Ausführung und Baubegleitung der Maßnahme ist das Ingenieurbüro Möller aus Grevesmühlen beauftragt. Dieses stellt die technische Variante zum Ausbau des Wanderweges bereits mehrfach in Bauausschusssitzungen vor.

In der Stadtvertretung vom 31.08.2015 wurde die Ausbauvariante 1 (Ausbau des Weges mit einem Altstadt-Betonsteinpflaster; Zufahrten mit Kleinpflaster) beschlossen.

Mit Bescheid vom 07.03.2017 wurden der Stadt Klütz Fördermittel gem. der ILERL M-V (Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung) für das Vorhaben gewährt. Aufgrund von Änderungen in der geplanten Ausführung des Wanderweges kam es zu einer Kostensteigerung des Vorhabens. Die Höhe der Fördermittel blieb unverändert.

Nach stattgefundener Submission am 29.08.2017 empfahl das betreuende Ingenieurbüro die Aufhebung der Ausschreibung (Preise waren zu hoch und wurden als nicht angemessen eingeschätzt). Im städtischen Haushalt standen die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung.

Am 25.09.2017 beschloss die Stadt den Rücktritt von der Zuwendung gem. der ILERL M-V für das Vorhaben.

Um das Vorhaben zu realisieren, bedarf es erneuter Beschlussfassungen der Stadtvertretung, hinsichtlich der Ausbauvariante – soll an dem Beschluss der Stadtvertretung vom 31.08.2015 festgehalten werden? Soll das Vorhaben erneut für eine Förderung angemeldet werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, an der beschlossen Ausbauvariante 1 (Ausbau des Weges mit einem Altstadt-Betonsteinpflaster, Zufahrten mit Kleinpflaster) vom 31.08.2015 – SV Klütz/15/9363, festzuhalten.

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, Fördermittel für die Baumaßnahme „Ausbau des Wanderweges Klützer Bach 2. BA“ einzuwerben.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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