Beschlussvorlage - GV Kalkh/18/12555
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Änderung des Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kalkhorst
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Julia Tesche
- Verfasser/Antragsteller:
- Julia Tesche
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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●
Gestoppt
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Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst
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Vorberatung
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30.08.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beantragt wird die Änderung der Flurstücke 74/14 und 73/3, Flur 1, Gemarkung Groß Schwansee in Bauland. Die Grundstücke befinden sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kalkhorst für die Ferienanlage zwischen Lindenstraße und Seeweg in Groß Schwansee und sind teilweise mit der Zweckbestimmung Parkanlage (öffentliche Grünfläche) und Gartenland (private Grünfläche) festgesetzt.
Mit der Änderung sollen die als Grün – und Ausgleichsfläche ausgewiesenen Teilbereiche der Flurstücke 74/14 und 73/3 in Bauland umgewandelt werden.
Sofern eine Bebauung der Grundstücke verfolgt wird, ist mit der Änderung des Bebauungsplanes eine einhergehende Regelung von Flächen für Ausgleich und Ersatz an anderer Stelle erforderlich.
Die Kosten der Änderung des Bebauungsplanes müssen, sofern die 7. Änderung des Bebauungsplanes beabsichtigt ist, vom Antragsteller getragen werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Kalkhorst für die Ferienanlage zwischen Lindenstraße und Seeweg in Groß Schwansee.
Die Kosten der Änderung des Bebauungsplanes sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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