Beschlussvorlage - GV Ziero/18/12674
Grunddaten
- Betreff:
-
Amtswechsel
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Gremiendienst
- Bearbeiter:
- Monique Barkentien
- Verfasser/Antragsteller:
- Herr Boge
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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26.09.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Zierow mit ihren ca. 790 Einwohnern ist östlich von der Gemeinde Hohenkirchen, nördlich von der Gemeinde Gägelow sowie westlich von der Hansestadt belegen. Die Ostsee im Bereich der Wismarbucht grenzt mit einer Küstenlinie von ca. 2 km an die Gemeinde. Die Gemeinde hat nur Ortsteile Zierow, Eggerstorf, Fliemstorf, Landstorf und Wisch.
Seit 2016 ist die Gemeinde Zierow anerkannter Erholungsort. Dies spiegelt u.a. wider, dass sowohl die Naturausstattung des Binnenlandes als auch die westmecklenburgische Küstenlandschaft erhebliches touristisches Potenzial aufweisen. Dies prägt auch die Wirtschaftskraft und Beschäftigungsstruktur innerhalb der Gemeinde. Sie ist geprägt durch touristische Dienstleistungen, neben dem Campingplatz und zwei Hotelbetrieben vorwiegend im Kleingewerbe. Nennenswert sind weiter die landwirtschaftliche Berufsschule im Zierower Gutshaus als Bildungseinrichtung und ein landwirtschaftliches Unternehmen sowie ein Reitstall als Arbeitgeber.
Die Gemeinde verfügt über keine eigene Kurverwaltung, hat aber seit dem 01.06.2018 eine Vollzeitstelle zur Koordinierung der touristischen Aktivitäten und der Verwertung der Kurtaxe eingerichtet. Im Gemeindezentrum befindet sich ebenfalls eine Tourismuszentrale mit Angeboten und Informationen der Region für Gäste und Einheimische.
Die Gemeinde wird seit 2006 durch das Amt Klützer Winkel verwaltet. Vordem war Zierow durch das im gleichen Zuge aufgelöste Amt Gägelow verwaltet worden. Ein Amtswechsel könnte zum 01.01.2020 vorgesehen werden.
Das Amt Grevesmühlen-Land verfügt aktuell über neun Gemeinden, die seit 2004 im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Grevesmühlen von der Stadtverwaltung Grevesmühlen in ihren Amtsgeschäften betreut werden. Ab 01.01.2019 erfolgt gemäß bestehender Beschlusslage eine weitere Gemeindefusion, so dass sich die Anzahl der Gemeinden des Amtes auf acht reduziert. Die aktuelle Einwohnerzahl nach offizieller Statistik des Landes beträgt 8.443 Einwohner (Stand: 30.06.2017). Die Gemeindegrößen betragen hierbei von ca. 330 bis 2.600 Einwohner.
Der beabsichtigte Wechsel des Amtes gem. 125 Abs. 6 KV -MV ist hiernach wie folgt begründet:
Die Gemeinden Zierow und Gägelow sind geschichtlich seit mehreren Jahrhunderten eng miteinander verbunden. Insbesondere das Kirchspiel Proseken, zu dem auch die Gemeinde Zierow gehört, prägte diese Gemeinsamkeit und spielt noch heute in der Wahrnehmung der Bevölkerung beider Gemeinden eine wesentliche Rolle. Zudem besaßen die Gutsbesitzer in Zierow, die Familie von Biel, Ländereien in der heutigen Gemeinde Zierow genauso wie im Gebiet der heutigen Gemeinde Gägelow und bewirtschafteten diese einheitlich. Diese für den ländlichen Raum besonders prägende Struktur wurde zu DDR-Zeiten zudem durch die Kollektivierung in einer LPG weitergeführt. Und noch heute bewirtschaften Landwirtschaftsbetriebe über die Gemeindegrenzen hinweg ihre landwirtschaftlichen Flächen.
Auch nach der Wende war entsprechend der historischen Bezüge folgerichtig ein gemeinsames Amt u.a. mit der Gemeinde Gägelow mit Sitz in Gägelow geschaffen worden. Dieses ist dann jedoch 2006 aufgrund einer Verordnung des Landes aufgehoben worden und hiernach die einzelnen Gemeinden auf Nachbarämter aufgeteilt worden. Hierbei wurde die Gemeinde Gägelow dem Amt Grevesmühlen-Land zugeordnet - auch auf eigenen Wunsch -, die Gemeinde Zierow hingegen zum Amt Klützer Winkel, ohne dass den heutigen Akteuren bekannt ist, dass hierzu eine aktive Willensbekundung der Gemeindevertretung vorlag.
Vielmehr zeigte der darauf folgende Zeitraum auf, dass durch die damit abgekoppelte Verwaltung der beiden benachbarten Gemeinden Nachteile für die Gemeinde Zierow erwuchsen. Dabei zeigt sich in verschiedensten Lebensbereichen, dass durch die künstliche Trennung bestehender Vernetzungsstrukturen Erschwernisse vorliegen.
Zum Beispiel sind die Feuerwehren der Gemeinden Gägelow und Zierow zwar aufgrund ihrer räumlichen Nähe und jeweiligen Ausstattung in ständiger gegenseitiger Hilfeleistung und jeweils wesentlicher Bestandteil der übergeordneten Ausrückeordnung. Die konkrete Abstimmung untereinander, z. B. bei der Erarbeitung und Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung, ist aber strukturell dadurch erschwert, dass die beiden Feuerwehren nicht in einer Amtsfeuerwehr zusammengefasst sind. Dies wird aktuell lediglich dadurch gewährleistet, dass der bestehende gute persönliche Kontakt zwischen den beiden Feuerwehren dieses Defizit teilweise ausgleicht.
Die Schulkinder aus der Gemeinde Zierow sind der Grundschule Proseken/Gemeinde Gägelow zugeteilt (akt. ca. 26 Schüler aus der Gemeinde). Dies gilt auch für die Regionalschule Proseken (akt. ca. 36 Schüler aus der Gemeinde). Auf das Gymnasium Grevesmühlen gehen akt. 10 Jugendliche aus der Gemeinde Zierow. Die Zahl der Schülerzahlen ist stetig wachsend. In diesem Zusammenhang erwachsen für die Verwaltung besondere Abstimmungsbedarfe, da Schullastenausgleiche in erheblichem Umfange berechnet werden und untereinander abzurechnen sind. Die Nutzung der Kindertagesstätten zeigt ein ähnliches Bild. Mehr als 40 Kinder aus Zierow nutzen den Hort und die Kita in Proseken.
Aufgrund der erheblichen Schülerverkehre ist auch das ÖPNV-Angebot so ausgerichtet, dass die Erreichbarkeit von Grevesmühlen und Gägelow erheblich ausgebauter ist als in Richtung Klütz.
Dies ergibt sich auch und insbesondere aus der verkehrlichen Anbindung, die für den überörtlichen Verkehr lediglich in Richtung Gemeinde Gägelow und Hansestadt Wismar ausgebaut ist. So ergeben sich zum nächsten Nahversorgungszentrum in der Ortslage Gägelow Fahrzeiten mit dem PKW von 6 Min.., zum zukünftigen Verwaltungsstandort und Mittelzentrum mit vollumfänglicher ärztlicher Versorgung samt Krankenhaus, wesentlicher Teile der Kreisverwaltung sowie Dienstleistungen aller Art von 21 Min. bei 19 km. Nach Klütz sind dies 23 Min. Fahrzeit bei gleicher Entfernung mit der Einschränkung, dass hierbei aktuell ländliche Wege anstelle von Kreis- und Bundesstraßen in Anspruch genommen werden müssen, die einen schlechten Zustand aufweisen.
Die Polizeistation in Gägelow ist auch für die Bürger der Gemeinde Zierow zuständig.
Die Gemeinde Zierow ist zudem die einzige Gemeinde im Amtsbereich Klützer Winkel, die dem Zweckverband Wismar die Siedlungsentwässerung für das gesamte Gemeindegebiet übertragen hat. Bei einem Ämterwechsel wäre mit Gägelow zusammen eine verbesserte Koordinierung der Arbeit zwischen Amtsverwaltung und Zweckverband zu erwarten.
Diese Synergieeffekte sind auch im Zusammenhang mit der Lage im Stadt-Umland-Raum Wismar zu erwarten, zu dem jeweils die Gemeinden Zierow und Gägelow gehören. Hier erfolgen derzeitig für Ortsentwicklung, sehr bedeutsame Koodinierungsbedarfe zu Wohnungsbau und Einzelhandel, Schulentwicklung, ÖPNV u.w.. Und Gägelow und Zierow haben hierbei gleiche Zielvorstellungen, die eng es miteinander abzustimmen gilt.
Kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen der Gemeinden Gägelow und Zierow werden bereits aufeinander abgestimmt. U.a. ist der Bürgermeister der Gemeinde Zierow persönlich Mitglied des Kultur- und Sozialvereins KUSO e.V. mit Sitz in Gägelow, wodurch die Koordinierung vollzogen werden kann. Hieraus erwuchsen in jüngster Vergangenheit mehrere kooperative Veranstaltungen, wie z. B. der Lauf zum Dorffest Gägelow, tlw. durch das Gemeindegebiet Zierow. Gerade hierbei zeigte sich aber der erhebliche Abstimmungsbedarf zwischen den Amtsverwaltungen, z. B. im Zuge der Umsetzung von verkehrsrechtlichen Anordnungen, die für beide Gemeinden umzusetzen waren.
Zuletzt sei darauf hingewiesen, dass die aktuelle Prognose der Bevölkerungsentwicklung ausweist, dass das Amt Grevesmühlen-Land in 2030 unter 8.000 Einwohner aufweisen wird. Damit wäre das Amt entsprechend § 125 Abs. 3 KV hinsichtlich der Nachhaltigkeit kritisch zu bewerten. Zudem ist zu beachten, dass einzelne Gemeinden dabei einen deutlich höheren Bevölkerungsrückgang zu erwarten haben als andere. Insofern wird in Zukunft ein deutlich steigender Lastenausgleich nicht nur über die Amtsumlage, sondern auch organisatorisch zu erwarten sein (z. B. gemeinsame FFW, Gemeindearbeiter usw.).
Aufgrund der besonderen Lagegunst der Gemeinde Zierow, der damit einhergehenden Steuerkraft und tendenziell besseren Prognose der Bevölkerungsentwicklung ist zu erwarten, dass diese wachsenden Herausforderungen durch den beabsichtigten Ämterwechsel besser zu leisten sein werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |