Beschlussvorlage - GV Ziero/18/12311

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Zierow hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 gemäß § 3a KPG geprüft.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2018 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2015.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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