Mitteilungsvorlage - GV Damsh/18/12732

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 3 Abs. 3 des Kommunalprüfungsgesetz (KPG) M-V hat der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss einmal jährlich schriftlich der Gemeindevertretung über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung zu berichten. Dem Bürgermeister ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Der Bericht ist unverzüglich nach der Kenntnis durch die Gemeindevertretung an sieben Werktagen bei der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen und kann im Übrigen bei der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. In einer vorangegangenen öffentlichen Bekanntmachung ist auf Ort und Zeit der Auslegung hinzuweisen.

Dies gilt auch für Prüfaufträge, die die Gemeindevertretung erteilt hat.

 

Die Gemeindevertretung hat am 11.04.2018 den Rechnungsprüfungsausschuss beauftragt, eine Überprüfung der Arbeitszeitnachweise der Beschäftigten vorzunehmen. Dies ist erfolgt. Der Entwurf des Prüfberichts wurde der Bürgermeisterin am 29.08.2018 zur Kenntnis und der Bitte um Stellungnahme übergeben. Änderungswünsche wurden nicht geäußert.

 

 

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Anlagen

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