Mitteilungsvorlage - GV Damsh/18/12720

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

Sachverhalt:

 

Nach § 16 des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) müssen zwischen dem Träger der Jugendhilfe (Landkreis Nordwestmecklenburg) und dem Träger von Kindertageseinrichtungen (hier Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ Rehna e. V.) Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen über die Erbringung von Leistungen abgeschlossen werden. In diesen Vereinbarungen werden die Kosten je Betreuungsplatz festgeschrieben. Die Gemeindewohnsitz- und Elternanteile sind durch die Wohnsitzgemeinde (hier Gemeinde Damshagen) festzulegen.

 

Das Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ Rehna e. V. legte am 10. August 2018 eine neue Kostenkalkulation für die Kindertageseinrichtung „Kleine Strolche“ vor und informierte, dass die tarifliche Erhöhung der Gehälter höhere Kosten nach sich zieht. Aufgrund dessen und durch die Umwandlung der Hortplätze in Kindergarten- und Krippenplätze ist eine Entgeltverhandlung notwendig.

 

Der Landkreis Nordwestmecklenburg, das Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ Rehna e. V. und die Gemeinde Damshagen einigten sich darauf, auf die Entgeltverhandlung zu verzichten und die neuen Gemeindewohnsitz- und Elternanteile im Umlaufverfahren festzusetzen.

 

Die im Antrag benannten Aufwendungen und Erträge wurden durch den Landkreis im vollen Umfang anerkannt.

 

Die Wohnsitzgemeinde muss nach den Vorschriften des KiföG M-V mindestens einen Anteil in Höhe von 50 % der nicht gedeckten Kosten an den Platzkosten tragen. Die Gemeinde Damshagen hatte bisher den Gemeindewohnsitzanteil auf den Mindestanteil von 50 % festgesetzt.

 

Da sich die Gemeinde Damshagen gemäß § 43 KV M-V in der Haushaltskonsolidierung. befindet, sollten die freiwilligen Leistungen weiterhin auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

 

Hinsichtlich der neuen Kalkulation wird die Festsetzung des Gemeindeanteils auf eine Mindestbeteiligung von 50 % erneut empfohlen. Sollte die Gemeinde eine höhere wie die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung in Höhe von 50 % wünschen, müsste ein Beschluss durch die Gemeindevertretung gefasst werden.

 

 

 

Die Entgelte ab dem 1. September 2018 stellen sich wie folgt dar:

 

Betreuungsart

Platzkosten gesamt

Förderung Land/Landkreis

Gemeindeanteil

Eltern-anteil

Abzgl. Zuschuss für Krippe = Elternanteil

Erhöhung im Vergleich zum Entgelt bis 31.08.2018 jeweils für Ge-meinde und Eltern

Krippe ganztags

892,28

267,00 €

312,64

312,64

162,64

24,59 €

Krippe Teilzeit

589,27

155,00

217,14

217,14

127,14

18,22 €

Krippe halbtags

437,77

96,00 €

170,89

170,89

110,89

15,04 €

Kindergarten ganztags

469,35

136,00 €

166,68

166,68

  99,14

16,53 €

Kindergarten Teilzeit

335,27

77,00 €

129,14

129,14

  80,31 €

13,77 €

Kindergarten halbtags

268,20

44,00 €

112,10

112,10

  92,10

12,36 €

 

 

Anlagen:

-          Antrag auf Abschluss einer Entgeltverhandlung ab dem 01.09.2018

 

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