Beschlussvorlage - GV Ziero/18/12695

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow hat in ihrer Sitzung am 24.05.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Zierow Strand“ beschlossen. Das Plangebiet umfasst den Bereich des Badestrandes und das angrenzend touristisch geprägte Gebiet.

 

Planungsziel ist, den Bebauungsplan als zentrales Steuerungsmittel der Gemeinde für eine geordnete städtebauliche Entwicklung einzusetzen und um gegen Missstände oder Fehlentwicklungen, die bereits eingetreten sind oder in naher Zukunft drohen einzutreten, planerisch einschreiten zu können.

Die Sicherung der Zweckbestimmung des Plangebietes für den Tourismus- und die Freizeitwirtschaft sollen dabei besondere Berücksichtigung finden.

 

Der Vorentwurf wird dieser städtebaulichen Zielstellung gerecht und soll zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behördenbeteiligung verwendet werden.

 

Hinweis :

Zur Sicherung der Planung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow am 24.05.2017 eine Veränderungssperre erlassen, die mit ihrer Bekanntmachung am 28.06.2017 für zwei Jahre in Kraft getreten ist.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt:

 

1.  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 „Zierow Strand“.

 

2.  Diese Planfertigung ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.

 

3. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und  

    sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt

    werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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