Beschlussvorlage - GV Kalkh/18/12715

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Für die Errichtung mobilitätsgerechter Buswartehallen gibt es die Möglichkeit, Fördermittel einzuwerben.

Möglich ist eine Zuwendung für Investitionen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs im Land M-V (InvestÖPNVRL M-V).

 

Gefördert werden Buswartehallen an Haltestellen, die vom ÖPNV bedient werden.

 

Die Förderquote beträgt 75 %.

 

Gefördert wird das neue Häuschen und die Herstellung der dafür benötigten Fundamente und ggf. den Rückbau des alten Häuschens.

 

Antragsfrist ist der 30.03.2019, um ggf. Fördermittel in 2020 zu erhalten.

 

Für die Fördermittelgewährung ist es vorteilhaft, wenn die neue Buswartehalle auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichtet wird. Im anderen Fall ist zumindest eine langfristige Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers erforderlich.

 

Im Weiteren ist es vorteilhaft, wenn Buswartehallen aus dem höheren Preissegment zur Förderung beantragt werden. So behält man sich mehrere Optionen offen. Eine Verminderung der möglichen Fördermittel ist stets möglich, eine Erhöhung hingegen eher nicht.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

 

  1. Es werden für ………….   mobilitätsgerechte Buswartehallen Fördermittel für 2020 nach der InvestÖPNVRL beantragt.
     
  2. Als Basis für die Beantragung wird eine Buswartehalle aus dem höheren Preissegment genommen.
     
  3. Als Standort wird festgelegt:…………………………………
     
  4. Die Festlegung des Buswartehallentyps erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
     
  5. Die Mittel werden im Haushalt 2020 bereitgestellt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

können noch nicht benannt werden – ist abhängig von der Anzahl der zu beantragenden Buswartehallen

 

 

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