Mitteilungsvorlage - GV Kalkh/18/12698

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach § 16 des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) müssen zwischen dem Träger der Jugendhilfe (Landkreis Nordwestmecklenburg) und dem Träger von Kindertageseinrichtungen (hier Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ Rehna e. V.) Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen über die Erbringung von Leistungen abgeschlossen werden. In diesen Vereinbarungen werden die Kosten je Betreuungsplatz festgeschrieben. Die Gemeindewohnsitz- und Elternanteile sind durch die Wohnsitzgemeinde (hier Gemeinde Kalkhorst) festzulegen.

 

Das Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ Rehna e. V. legte am 10. August  2018 eine neue Kostenkalkulation für die Kindertageseinrichtung Kalkhorst vor und informierte, dass die tarifliche Erhöhung der Gehälter höhere Kosten nach sich zieht und somit eine neue Entgeltverhandlung notwendig wird.

 

Der Landkreis Nordwestmecklenburg, das Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ Rehna e. V. und die Gemeinde Kalkhorst einigten sich darauf, auf die Entgeltverhandlung zu verzichten und die neuen Gemeindewohnsitz- und Elternanteile im Umlaufverfahren festzusetzen.

 

Die Wohnsitzgemeinde muss nach den Vorschriften des KiföG M-V mindestens einen Anteil in Höhe von 50 % der nicht gedeckten Kosten an den Platzkosten tragen. Die Gemeinde Kalkhorst hatte bisher den Gemeindewohnsitzanteil auf den Mindestanteil von 50 % festgesetzt.

 

Da sich die Gemeinde Kalkhorst gemäß § 43 KV M-V in der Haushaltskonsolidierung. befindet, sollten die freiwilligen Leistungen weiterhin auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

 

Hinsichtlich der neuen Kalkulation wird die Festsetzung des Gemeindeanteils auf eine Mindestbeteiligung von 50 % erneut empfohlen. Sollte die Gemeinde eine höhere wie die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung in Höhe von 50 % wünschen, müsste ein Beschluss durch die Gemeindevertretung gefasst werden.

 

Das Umlaufverfahren zur Festsetzung der Gemeindewohnsitz- und Elternanteile wurde noch nicht abgeschlossen. Die nachstehenden Entgelte sind vorläufig und werden ggf. nach Prüfung durch den Landkreis Nordwestmecklenburg angepasst.

 

 

 

 

Die Entgelte ab dem 1. September 2018 stellen sich wie folgt dar:

 

Betreuungsart

Platzkosten gesamt

Förderung Land/Landkreis

Gemeindeanteil

Eltern-anteil

Abzgl. Zuschuss für Krippe = Elternanteil

Erhöhung im Vergleich zum Entgelt bis 31.08.2018 jeweils für Ge-meinde und Eltern

Krippe ganztags

832,40

267,00 €

282,70

282,70

132,70

10,45 €

Krippe Teilzeit

538,75

155,00

191,87

191,87

101,87

  6,39 €

Krippe halbtags

391,92

96,00 €

147,96

147,96

  87,96

  4,35 €

Kindergarten ganztags

429,18

136,00 €

146,59

146,59 €

 96,59 €

  4,84 €

Kindergarten Teilzeit

297,62

77,00 €

110,31

110,31 €

 80,31 €

  3,02 €

Kindergarten halbtags

231,83

44,00 €

93,92

93,91

 73,91 €

  2,11 €

Hort

ganztags

284,46

84,00 €

100,23

100,23

 

  2,83 €

Hort

Teilzeit

193,11

46,00 €

73,55

73,55

 

  1,56 €

 

 

Die Entgelte ab dem 1. April 2019 stellen sich wie folgt dar:

 

Betreuungsart

Platzkosten gesamt

Förderung Land/Landkreis

Gemeindeanteil

Eltern-anteil

Abzgl. Zuschuss für Krippe = Elternanteil

Erhöhung im Vergleich zum Entgelt bis 30.03.2019 jeweils für Ge-meinde und Eltern

Krippe ganztags

853,51

267,00 €

293,26

293,25

143,25

10,55 €

Krippe Teilzeit

551,65

155,00

198,33

198,32

108,32

  6,45 €

Krippe halbtags

400,73

96,00 €

152,36

152,37

  92,37

  4,41 €

Kindergarten ganztags

438,97

136,00 €

151,49

151,48

 101,48

  4,89 €

Kindergarten Teilzeit

303,74

77,00 €

113,37

113,37 €

 83,37

  3,06 €

Kindergarten halbtags

236,11

44,00 €

96,06

  96,05

 76,05

  2,14 €

Hort

Ganztags

290,18

84,00 €

103,09

103,09

 

  2,86 €

Hort

Teilzeit

196,28

46,00 €

75,14

75,14

 

  1,59 €

Anlagen:

-          Antrag auf Abschluss einer Entgeltverhandlung ab dem 01.09.2018

-          Antrag auf Abschluss einer Entgeltverhandlung ab dem 01.04.2019

 

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